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Sterbehilfe soll unter Aufsicht gestellt werden

In der Schweiz ist die Beihilfe zum Selbstmord nicht verboten und das soll so bleiben. Dies empfiehlt die nationale Ethikkommission. Auch Sterbehilfe-Organisationen sollen weiterhin tätig sein dürfen - allerdings mit verstärkter Aufsicht und staatlicher Kontrolle.

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