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Tagesschau 26.3.12: Offener Brief von Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser zu den Rücktrittsforderungen von Christoph Mörgeli.

Auf die Beschwerde des SVP-Nationalrats Christoph Mörgeli ist das Bundesgericht gar nicht erst eingetreten. Für die obersten Richter hat sich Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser in Bezug auf eine Äusserungen in einem Bülacher Pub keiner Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht.

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