Taschenmunition zurückbringen
Alle Angehörigen der Schweizer Armee erhalten dieser Tage einen schriftlichen Befehl: bis zum 31. Dezember nächstes Jahr müssen sie ihre Taschenmunition ins Zeughaus zurück bringen.
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Alle Angehörigen der Schweizer Armee erhalten dieser Tage einen schriftlichen Befehl: bis zum 31. Dezember nächstes Jahr müssen sie ihre Taschenmunition ins Zeughaus zurück bringen.