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Urteil im Fall Rudolf Elmer

Das Bundesgericht hat in öffentlicher Sitzung heute festgestellt: Der ehemalige Julius-Bär-Banker Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis mit der Weitergabe von Kundendaten an Medien und Schweizer Steuerbehörden nicht verletzt. Somit wird der Entscheid des Zürcher Obergerichts vom August 2016 vom Bundesg...

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