AudiodeskriptionÜberspringen zum Inhalt

Verfassungsgericht bezeichnet Abtreibungs-Geset...

Deutschland, Karlsruhe: Verfassungsgericht bezeichnet Abtreibungs-Gesetz und Schwangerschaftsabbruch als rechtswidrig, Paragraph 218

Mehr von Tagesschau

Mehr aus "Tagesschau"

Auch interessant