Verjährung bleibt
Der Nationalrat will die Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten an Kindern nicht aufheben. Er will die Bedenkzeit der Opfer für die Einreichung einer Klage jedoch bis zum 33. Altersjahr verlängern. Der berufliche Kontakt von verurteilten Pädophilen mit Minderjährigen soll während mindestens zehn J...
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