AudiodeskriptionÜberspringen zum Inhalt

Verjährungsfrist bei Schwerverbrechen ist aufgehoben

Die Verjährungsfrist von 30 Jahren für Schwerverbrechen soll fallen. Begründet wird die Annahme der Initiative damit, dass neue Methoden wie DNA-Auswertung oder forensische Instrumente auch lange zurückliegende Taten aufklären können.

UT
Mehr von Tagesschau

Mehr aus "Tagesschau"

Auch interessant