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Volle Personenfreizügigkeit zwischen Kroatien und der Schweiz

Ab dem 1. Januar 2025 gilt für kroatische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, wieder die volle Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat hatte die Zahl kroatischer Aufenthaltsbewilligungen 2023 und 2024 begrenzt.

UT
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