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Wiedergutmachung für Verdingkinder

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erhalten vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25‘000 Franken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Wiedergutmachungsinitiative gutgeheissen.

UT
15.09.20163 Min
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