Zuchthaus für Autoraser
Wer viel zu schnell fährt und damit einen Menschen tötet, kann nicht mehr damit rechnen, wegen fahrlässiger Tötung und damit mit einer bedingten Gefängnisstrafe wegzukommen. Das Luzerner Obergericht hat im sog. "Autoraser-Prozess von Gelfingen" heute einen wichtigen Markstein gesetzt. Für die Richte...
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