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Zuchthaus für Schaffhauser Frauenarzt

Ein Schaffhauser Frauenarzt muss wegen Schändung einer 17-jährigen Patientin und wegen versuchter Anstiftung zu deren Ermordung definitiv neun Jahre ins Zuchthaus. Das Bundesgericht hat sowohl die staatsrechtliche Beschwerde als auch die Nichtigkeitsbeschwerde des Frauenarztes abgewiesen.

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