Zweite Instanz: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD laut Oberverwaltungsgericht Münster zu Recht als sogenannten «rechtsextremistischen Verdachtsfall» eingestuft. Damit darf das BfV auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der rechtspopulistischen Partei einsetzen.
UT
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