Ein Formular gegen den Mietzinswucher
Das Mietrecht sieht vor, dass sich ein Neumieter gegen den Mietzins wehren kann, wenn die Miete missbräuchlich hochgeschraubt wurde. Ist die Miete um mehr als zehn Prozent teurer als beim Vormieter, kann diese angefochten werden. Nur muss er wissen, wie viel vom Vormieter verlangt wurde. Mit einer Formularpflicht macht die Schlichtungsbehörde im Kanton Zürich positive Erfahrung.
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