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Stolpersteine im Fitnessabo-Vertrag

Wer ein Fitnessstudio auswählt, schaut in erster Linie auf das Angebot: Wieviel kostet ein Abo? Welche Geräte stehen zur Verfügung? Es lohnt sich aber auch, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu studieren. Das kann Streitereien vermeiden und die Nerven schonen. Hier die häufigsten Stolpersteine.

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Automatische Vertragsverlängerung

Ein ewiger Ärger – auch bei anderen Abos: Wer sein Abo nicht rechtzeitig kündigt, bleibt wieder für eine gewisse Zeit an den Vertrag gebunden. Ideal ist, wenn das Fitnessstudio keine solche automatische Verlängerung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Hat es das doch, sollten Sie abklären, ob Sie rechtzeitig vorgewarnt werden. Das wäre eigentlich das Minimum an Service, tut der Fitnessclub das nicht, spricht das nicht für ihn.

Tipp: Falls Sie aufgrund des attraktiven Angebots dennoch auf ein Studio mit automatischer Vertragsverlängerung setzen möchten: Kündigen Sie das Abo, sobald Sie es abgeschlossen haben. So geht es nicht vergessen.

Frühzeitiger Austritt aus dem Vertrag

Nur weil die Lust am Fitnesstraining nachgelassen hat, kann man nicht aus dem Vertrag austreten. Anders ist es, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können: Sie ziehen in eine andere Gegend, Sie sind krank oder hatten einen Unfall, der Ihnen in nächster Zeit kein Training ermöglicht. Solche Gründe darf das Fitnesscenter in seinen AGB nicht ausschliessen. Sie dürfen innerhalb einer Kündigungsfrist aus dem Abo austreten und bekommen den entsprechenden Anteil Geld zurück.

Tipp: Falls Sie keinen wichtigen Grund darlegen können, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Wenn Sie befürchten, dass die Motivation nachlassen könnte, zum Beispiel weil es Ihnen im Sommer zu heiss ist fürs Studio, achten Sie darauf, dass Ihnen im Vertrag ein Timestop angeboten wird. So können Sie Ihr Abo für eine gewisse Zeit auf Eis legen.
  • Haben Sie gemerkt, dass Fitness nicht Ihr Ding ist: Geben Sie das Abo weiter. Mehr dazu gleich unten.

Das Abo ist auf andere übertragbar

Im Recht werden Fitness-Abos in der Regel wie Mietverträge behandelt. Kunden mieten quasi den Raum und die Geräte. Und bei Mietverträgen ist klar: Wer früher aus dem Vertrag will, kann einen Nachmieter vorschlagen. Dasselbe gilt für Fitnessabos. Voraussetzung: Der Nachfolger muss zumutbar sein. Für Fitnessstudios heisst das in erster Linie: Er muss die restlichen Abokosten bezahlen können.

Wie immer bei Verträgen gilt: Das Kleingedruckte genau lesen

Es können sich auch andere Stolpersteine darin verstecken. Helfen kann Ihnen dabei das AGB-Check-Tool des Konsumentenschutzes. Es prüft Ihre AGB und markiert Textpassagen, die problematisch sein könnten. Den Link dazu finden Sie unten. Klar ist aber: Auch das AGB-Check-Tool kann etwas übersehen. Schauen Sie genau hin.

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