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Gesundheitliche Probleme «Kann meine schwangere Frau aus dem Fitnessvertrag aussteigen?»

Ein Hörer aus dem Kanton Tessin möchte wissen, ob seine schwangere Frau aus dem Fitnessvertrag aussteigen kann.

Die Frau eines Hörers aus dem Tessin hat zu Beginn ihrer Schwangerschaft ein Fitness-Abo gelöst. Doch im zweiten Monat kommt es zu gesundheitlichen Problemen. Sie wird vom Arzt krankgeschrieben und muss sich komplett schonen – kann auch nicht mehr das Fitnesscenter besuchen. Nun möchte ihr Mann wissen, ob seine Frau aus dem Fitnessvertrag aussteigen kann.

Die Rechtslage im Überblick:

  • Verträge mit Fitnesscentern sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. In der Regel werden Fitnessverträge aber wie Mietverträge behandelt, da der Fitnessclub als Hauptleistung seine Räume und Geräte zum Gebrauch zur Verfügung stellt.
  • Die Kündigungsbestimmungen des Fitnesscenters sind verbindlich. Vorzeitig aussteigen kann man nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt oder wenn man ein Ersatzmitglied stellt, das bereit ist, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
  • Als wichtige Gründe gelten nur solche, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren und die man nicht selber verschuldet hat. Beispielsweise ein schwerer Unfall, eine andauernde Krankheit oder ein überraschender Wohnortswechsel können wichtige Gründe darstellen. Fitnesscenter können solche wichtigen Gründe nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliessen.
  • Den wichtigen Grund beweist man mit einem ärztlichen Zeugnis oder anderen Unterlagen.
  • Auch wenn ein wichtiger Grund vorliegt, muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

  Fazit zum Fall:

Die schwangere Frau des «Espresso»-Hörers kann den Vertrag künden, da es sich beim Fitness-Abo um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis handelt, sie aber aufgrund der Schwangerschaftskomplikationen dauerhaft nicht mehr trainieren kann. Das Fitnesscenter muss ihr also ermöglichen, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Zudem ist eine Teilrückerstattung, bzw. eine Anpassung des Abopreises an die verkürzte Laufzeit zu machen.

Sollte es der Frau zu mühsam sein, mit dem Studio zu streiten, kann sie das Abonnement auch verkaufen. Findet sie einen Käufer oder eine Käuferin, der/die bereit ist, das Abonnement zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen, so muss das Fitnessstudio den Vertrag umschreiben.

Weitere Informationen:

Espresso, 13.04.23, 08:13 Uhr

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