Am 8. März 2026 entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative). Für eine Annahme der Vorlage ist nur das Volksmehr nötig, das Ständemehr ist nicht erforderlich.
Ziel der Vorlage
Mit der Vorlage werden künftig auch Verheiratete individuell besteuert. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif. Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern. Viele Paare würde davon profitieren, einige müssten jedoch künftig mehr Steuern zahlen. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)».
Abstimmungstext
Das ist neu
Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Sie zahlt damit gleich viel Steuern, egal ob sie verheiratet ist oder nicht. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für die Bundes- als auch für die Kantons- und Gemeindeebene. Falls das Gesetz angenommen wird, tritt es spätestens 2032 in Kraft.
Verheiratete Personen reichen neu je eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen wie Lohn und Rente versteuert jede Person separat. Das Vermögen und die Erträge daraus werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Ein gemeinsames Bankkonto beispielsweise wird hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften gilt der Eintrag im Grundbuch. Jede Person macht ihre eigenen Abzüge geltend. Die kinderbezogenen Abzüge teilen die Eltern bei der direkten Bundessteuer hälftig auf.
Drei Argumente dafür
- Die Individualbesteuerung schafft die sogenannte «Heiratsstrafe» bei den Steuern ab. Somit entfällt die Ungleichbehandlung infolge des Zivilstands von Paaren.
- Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, durch die Individualbesteuerung würden steuerliche Hürden abgebaut, die verheiratete Zweitverdienende davon abhielten, ihr Erwerbspensum zu erhöhen.
- Weiter stärke eine erhöhte Erwerbstätigkeit die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Dies trage zur Gleichstellung von Frau und Mann bei.
Drei Argumente dagegen
- Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommens- und Vermögensbesteuerung zur Folge hat.
- Gegnerinnen und Gegner schätzen, dass bei einer Annahme die Verwaltungen gesamtschweizerisch ungefähr 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen zu verarbeiten hätten. Dies würde zu hohen Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden führen.
- Die Individualbesteuerung hätte zur Folge, dass gutverdienende Doppelverdiener profitieren. Andere Lebensformen wie Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen würden steuerlich höher belastet als heute.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage. Im Nationalrat sprachen sich 101 Mitglieder dafür aus, 93 dagegen. Im Ständerat wurde die Vorlage mit 22 zu 21 Stimmen angenommen.