Die Bargeldinitiative und der indirekte Gegenvorschlag stossen zum Auftakt der Abstimmungskampagne auf breite Zustimmung in der Stimmbevölkerung.
65 Prozent der Teilnahmewilligen hätten fünf Wochen vor den Abstimmungen für die Vorlage gestimmt – 31 Prozent dagegen.
Der direkte Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament erfährt ähnlich breite Unterstützung: 67 Prozent äusserten sich Mitte Januar dafür.
In der Stichfrage ist eine Präferenz für den Gegenentwurf auszumachen.
Laut Martina Mousson, Projektleiterin bei GFS Bern, ist die hohe anfängliche Zustimmung zur Bargeldinitiative und zum Gegenentwurf vor allem auf die «Freiheitsargumentation» zurückzuführen.
«Letztlich wird Bargeld in dieser Abstimmung als ein Element der Selbstbestimmung charakterisiert. Dieses Argument verfängt durchaus breit», so Mousson.
Die Zustimmung zur Initiative ist in der Ausgangslage sehr breit. Besonders ausgeprägt ist sie laut GFS Bern im Umfeld der SVP, bei Menschen, die der Regierung misstrauen, und bei parteiungebundenen Wählern. Ein interessanter Faktor ist das Haushaltseinkommen: Je höher das Einkommen, desto kritischer steht man der Initiative gegenüber.
Signifikant sind die Unterschiede auch zwischen den Generationen. So steigt etwa die Zustimmung mit zunehmendem Alter.
Gegenentwurf führt in der Stichfrage
Eine Besonderheit dieser Abstimmung ist die Stichfrage auf nationaler Ebene. Letztes Mal gab es dies 2010.
Das beinhalten Bargeld-Initiative und Gegenentwurf
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Die Bargeldinitiative will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung in der Verfassung verankern. Hierfür will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden und stellen ihr deshalb einen Gegenentwurf gegenüber, der auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze beruht.
Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Mit der Verankerung in der Verfassung stellen beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können.
Hier zeigt sich, dass der Gegenentwurf die Initiative deutlich hinter sich lässt. Martina Mousson erklärt: «In der Stichfrage ist es der Gegenentwurf, der sich bei 51 Prozent der Menschen durchsetzen kann.»
Dies deutet darauf hin, dass die Stimmbevölkerung zwar den Schutz des Bargeldes befürwortet, aber möglicherweise dem Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament den Vorzug vor der Initiative gibt.
Ausblick auf die Kampagne
Für den weiteren Verlauf der Kampagne erwartet Mousson einen typischen Verlauf: «Bei Initiativen ist eigentlich immer mit einem Aufbau des Neins zu rechnen.» Der Diskurs werde sich voraussichtlich von der Problembeschreibung «Bargeld ist wichtig» hin zur Diskussion über die Lösung und die Frage, wer über die Geldversorgung zu bestimmen hat, verschieben.
Die Eckwerte der SRG-Umfrage
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Die Umfrage zu den Abstimmungen vom 8. März ist im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut GFS Bern zwischen dem 12. und dem 26. Januar 2026 durchgeführt worden. Insgesamt wurden die Antworten von 15'371 Stimmberechtigten für die Auswertung berücksichtigt.
Der statistische Fehler beträgt ±2.8 Prozentpunkte. Das heisst: Bei einem Ergebnis von 50 Prozent liegt der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47.2 und 52.8 Prozent. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.
Telefonische Befragung
Telefonisch befragt wurden 502 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Interviews wurden per Festnetz und Handy durchgeführt. Diese Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten.
Online-Befragung
Zusätzlich konnten online bereinigte Angaben von 14'367 Personen und via Social Media 502 Personen verwendet werden. Die Teilnehmenden wurden dazu unter anderem über die Webportale der SRG rekrutiert.
Da sich die Teilnehmenden der Umfrage selber rekrutieren (sogenanntes Opt-in-Verfahren), ist die Zusammensetzung der Stichprobe nicht repräsentativ für die Grundgesamtheit. So nehmen zum Beispiel typischerweise mehr Männer als Frauen an politischen Umfragen teil. Diese Daten werden aber mittels Gewichtungen an die realen Verhältnisse der Stimmberechtigten angenähert. Es werden dabei räumliche (Wohnort), soziodemografische (Alter oder Geschlecht) und politische Gewichtungsfaktoren eingesetzt. Durch diese Gewichtung wird die Repräsentativität der Stichprobe optimiert. Ziel ist, auch die Stichprobengrösse in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz zu erhöhen.