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Gemeinden sind nicht verpflichtet, ihre Steuern zu erhöhen
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 04.06.2020. Bild: Archivbild SRF
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Aufgaben- und Finanzreform 18 Kanton Luzern kassiert eine Rüge des Bundesgerichts

Eine Beschwerde gegen die AFR 18 wurde gutgeheissen. Die Gemeinden können ihren Steuerfuss für 2020 nun selber wählen.

Zwei Privatpersonen sowie die Stadt Luzern und die Gemeinden Vitznau und Meggen hatten gegen den Mantelerlass zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) Beschwerde eingereicht. Sie bemängelten insbesondere den geplanten Steuerfussabtausch. Vorgesehen war, dass die Gemeinden per 2020 den Steuerfuss senken müssen, damit der Kanton seinen erhöhen kann.

Finanzautonomie der Gemeinden verletzt

Diese Bestimmung hob das Bundesgericht in seinem Urteil vom 18. Mai nun auf, wie die Luzerner Regierung am Donnerstag mitteilte. Dass den Gemeinden die Kompetenz zur Festlegung ihres Steuerfusses entzogen werde, verletzte die verfassungsmässig garantierte Finanzautonomie der Gemeinden, hält das Gericht fest.

Die Gemeinden können damit ihren Steuerfuss 2020 abweichend von der kantonalen Vorgabe festsetzen. Solange sie keinen abweichenden Steuerfuss festlegen, bleibe es bei der Festsetzung gemäss AFR18, hält der Regierungsrat fest.

Trotz Urteil: AFR18 bleibt in Kraft

Laut dem Bundesgericht lasse sich dieser Steuerfussabtausch entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer problemlos von den übrigen Teilen der AFR trennen. Die gesamthafte Aufhebung des Mantelerlasses AFR18 komme nicht in Frage. Die AFR18 bleibt somit definitiv in Kraft.

Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss nimmt die Rüge des Bundesgerichts relativ gelassen. Es sei ja nur ein Teil der AFR 18 ungültig, im Grundsatz könne man sie so belassen, wie sie ist. «Das gibt uns nun Sicherheit für die weitere Planung», so Wyss.

«Genugtuung» bei der Stadt

Etwas anders sieht das Franziska Bitzi, die Finanzdirektorin der Stadt Luzern. Die Stadt war eine der Beschwerdeführerinnen, die sich gegen die AFR 18 wehrte. «Die Beschwerde wurde im zentralen Punkt gutgeheissen. Wir haben die Verknüpfung der Aufgaben mit einem automatischen Steuerfussabtausch immer kritisiert und das hat das Bundesgericht nun bestätigt.»

Sie hätten gegen die AFR 18 gekämpft, weil sie in ihren Augen systematische Fehler aufweise und das Bundesgericht sei offenbar derselben Meinung. «Ich empfinde eine gewisse Genugtuung», so Bitzi.

Regionaljournal Zentralschweiz, 04.06.2020; 17:30 Uhr;

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