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Electronic Monitoring Fussfesseln: Luzern übernimmt die Führung

Ab 2018 sind Fussfesseln möglich - der Kanton Luzern leitet die technische Umsetzung für alle Zentralschweizer Kantone.

Bedingungen für Fussfesseln

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  • Freiheitsstrafen unter zwölf Monaten
  • Letzte Vollzugsstufe bei langen Freiheitsstrafen
  • Individuelle Risikobeurteilung: Keine Flucht- oder Rückfallgefährdung

Die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug haben Luzern beauftragt, für sie das sogenannte Electronic Monitoring umzusetzen. Luzern übernimmt dabei die Technologie von Zürich.

Wie die Zentralschweizer Polizeidirektorinnen- und Polizeidirektorenkonferenz am Dienstag mitteilte, handelt es sich bei dieser Lösung um eine bis Ende 2022 befristete Übergangsregelung. Danach soll eine nationale Lösung eingeführt werden.

Kosten teilen

Mit der Delegation des Vollzugs der elektronischen Überwachung an den Kanton Luzern sollen die Kosten für die Zentralschweizer Kantone tief gehalten werden. Die Fixkosten werden gemäss Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Mit der praktischen Umsetzung des Electronic Monitoring wird das Wohnheim Lindenfeld in Emmen betraut.

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