Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zürich Schaffhausen Flughafen Zürich muss Lärmgebühren anpassen

Mit den Lärmgebühren sollen die Fluggesellschaften dazu animiert werden, leisere Flugzeuge einzusetzen. Der Bund hatte das neue Gebührenmodell im Januar genehmigt. Nun gab das Bundesverwaltungsgericht aber einer Beschwerde des Schutzverbandes der Flughafenbevölkerung Recht.

Audio
Lärmgebühren zu tief
01:51 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 51 Sekunden.

Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte insbesondere die Gebührenordnung für Lande- und Startzuschläge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Es sei offen, ob die hier vorgesehenen Lärmzuschläge von lediglich einigen hundert Franken die vom Bundesgericht verlangte Lenkungswirkung entfalten könnten. Die Lärmgebühren sollen die Fluggesellschaften veranlassen, leisere Flugzeuge einzusetzen.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Erfolg für den Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen (SBFZ). Er hatte eine Beschwerde gegen das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigte neue Gebührenmodell eingereicht. Das neue Modell war nötig geworden, weil das Bundesgericht den Flughafen Zürich 2010 verpflichtet hatte, die Tarife anzupassen. Vizepräsident Thomas Hardegger: «Wir sind sehr zufrieden, denn wir waren überzeugt, dass der Flughafen eine Mogel-Packung vorgelegt hatte.»

Die Ausarbeitung eines neuen Vorschlags wird Zeit brauchen. Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling: «Wir können nicht von heute auf morgen ein neues Modell erarbeiten.» Die Parteien - können den Entscheid aus St. Gallen innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel