Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte insbesondere die Gebührenordnung für Lande- und Startzuschläge in den Tagesrand- und Nachtstunden. Es sei offen, ob die hier vorgesehenen Lärmzuschläge von lediglich einigen hundert Franken die vom Bundesgericht verlangte Lenkungswirkung entfalten könnten. Die Lärmgebühren sollen die Fluggesellschaften veranlassen, leisere Flugzeuge einzusetzen.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Erfolg für den Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen (SBFZ). Er hatte eine Beschwerde gegen das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigte neue Gebührenmodell eingereicht. Das neue Modell war nötig geworden, weil das Bundesgericht den Flughafen Zürich 2010 verpflichtet hatte, die Tarife anzupassen. Vizepräsident Thomas Hardegger: «Wir sind sehr zufrieden, denn wir waren überzeugt, dass der Flughafen eine Mogel-Packung vorgelegt hatte.»
Die Ausarbeitung eines neuen Vorschlags wird Zeit brauchen. Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling: «Wir können nicht von heute auf morgen ein neues Modell erarbeiten.» Die Parteien - können den Entscheid aus St. Gallen innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.