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1.-August-Feiern Feuerwerksverbote: Ausnahmen sorgen für rote Köpfe

Einzelne Gemeinden dürfen trotz Verbot Feuerwerk zünden. Viele sehen ein falsches Signal. Der Feuerwehrverband beruhigt.

Derzeit gilt in fast allen Kantonen ein Feuerverbot. Das betrifft auch das Abbrennen von Feuerwerk. Die genauen Regelungen sind in den Kantonen unterschiedlich, faktisch ist am anstehenden 1. August das private Zünden von Feuerwerk fast überall verboten.

Nachtlandschaft mit Feuerwerk über einem Gewässer.
Legende: Soll auch dieses Jahr wieder steigen: 1.-August-Feuerwerk 2025 auf dem Thunersee. KEYSTONE/Peter Klaunzer

Einige Kantone erlauben Ausnahmen für grosse, offizielle 1.-August-Feuerwerke. Im Kanton Bern etwa für die beiden Feuerwerke auf dem Thunersee und in Basel-Stadt für die Feuerwerke auf dem Rhein und auf dem Bruderholz. Einige Gemeinden am Zürichsee dürfen ihre Feuerwerke ebenfalls durchführen, die auf dem See von Schiffen aus gezündet werden.

Darüber, dass die Lage heikel ist, besteht kaum Zweifel. «Die Vegetation ist derart ausgetrocknet, dass ein kleiner Funke genügt, um ein Feuer zu entfachen», sagte Bruno Röösli, Präsident der Konferenz der Kantonsförster, gestern gegenüber SRF.

Welches Risiko gehen die Behörden mit diesen Ausnahmen ein? Thomas Widmer, Direktor des Schweizerischen Feuerwehrverbands, spricht den Kantonen sein Vertrauen aus: «Da arbeiten Feuerwehrspezialisten, und die wissen, was sie tun», so Widmer auf Anfrage. «Die jeweiligen Verantwortlichen kennen ihre Gebiete am besten.» Auch die Gefahr einer falschen Signalwirkung sehe er nicht.

Eine Ausnahmebewilligung hat etwa die Gemeinde Oberägeri im Kanton Zug. Dass dort am 1. August ein Feuerwerk vom See aus gezündet werden soll, sorgt für Kritik: «Das motiviert wieder jeden Verantwortungslosen, selbst ein Feuerwerk zu machen», schreibt eine Leserin des Lokalmediums «Zentralplus».

In Basel kommt politischer Druck auf: «Unverständlich» seien diese Ausnahmen, schreibt die GLP Basel-Stadt in einer Mitteilung, und fordert die Kantonsregierung auf, die Bewilligungen zu widerrufen.

Die Forderung findet auch bei Vertreterinnen anderer Parteien Unterstützung: Eine LDP-Grossrätin bezeichnet die Ungleichbehandlung von Privaten und öffentlicher Hand als «arrogant». Und eine SP-Grossrätin schreibt, der Kanton müsse mit gutem Beispiel vorangehen: «Es wird ohnehin sehr schwer sein, das Verbot bei Privaten durchzusetzen.»

Polizei appelliert an Eigenverantwortung

Dass ein Feuerwerksverbot schwierig durchzusetzen ist, bestätigt die Kantonspolizei Zürich: «Wir können natürlich nicht überall sein», sagt der Medienchef Patrick Céréda. Wenn die Polizei feststelle, dass Feuerwerk gezündet wird, oder entsprechende Meldungen erhalte, rücke sie aus: «Dann müssen unsere Beamten erst einmal eruieren, was wirklich vorgefallen ist und wo. Das ist natürlich schwierig.»

Die Kantonspolizei schreibt, ihre Mitarbeitenden würden jeweils den Einzelfall anschauen und verhältnismässig vorgehen. Zudem appelliere man «an die Eigenverantwortung der Bevölkerung».

Unterschiedliche Konsequenzen

Wer trotz Verbot Feuerwerk zündet und erwischt wird, dem drohen je nach Kanton unterschiedlich schwere Konsequenzen. In Zürich und Bern etwa büssen die Polizeibeamten nicht direkt, sondern schreiben eine Verzeigung. Das bernische Waldgesetz sieht eine Busse bis zu 20’000 Franken vor, wenn jemand vorsätzlich gegen die Vorschriften verstösst. In Zürich beträgt die Busse laut «Tages-Anzeiger» mindestens 100 bis mehrere Tausend Franken.

In Basel-Stadt hingegen kommt man relativ glimpflich davon: 150 Franken Ordnungsbusse hält die dortige Verordnung fest. Und: «Feuerwerkskörper können sichergestellt und eingezogen werden.»

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Regionaljournal Zürich, 29.7.2026, 8:31 Uhr ; 

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