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24-Stunden-Hilfe Opferhilfe: «Wichtig ist, dass man Sorgen sofort deponieren kann»

  • Fachleute begrüssen es, wenn die Opferhilfe rund um die Uhr erreichbar ist.
  • Dies, weil viele Opfer erst nach Büroschluss über das Erlebte sprechen möchten oder können.
  • Entsprechend hat die Opferhilfe in den beiden Basel ihren Service ausgebaut und ist seit November 2025 während 24 Stunden erreichbar.

Im Kopf vieler Opfer beginnt die Auseinandersetzung mit dem Erlebten nachts. Das «Kopfkino» sei nicht auf Bürozeiten beschränkt, sagt Beat John, Geschäftsleiter der Opferberatung beider Basel. Oft passiere das erst, wenn das Opfer bereits im Bett liege: «Dann ist es wichtig, dass die betreffende Person sofort anrufen und die Sorgen gleich deponieren kann.» Sprich: Dass jemand antwortet, wenn ein Opfer die Opferberatung anruft.

Mehr als juristische Hilfe

Anrufen könnten Opfer zwar auch die Polizei. Das falle vielen jedoch schwer, sagt Bettina Bühler vom Frauenhaus beider Basel. Gerade Opfer, die zu Hause Gewalt erlitten hätten, würden sich oft schämen. «Dann ist es gut, wenn sie zuerst einfach einmal erzählen können, bevor wir offizielle Behörden wie die Polizei einschalten», sagt Bühler.

Die Aufgaben von Opferhilfe und Polizei sind nämlich nicht deckungsgleich. Die Opferhilfe klärt Opfer über ihre Rechte auf und hilft ihnen, an die Stellen zu gelangen, die sie benötigen. Darüber hinaus hilft sie den Opfern auch, das Geschehene emotional zu verarbeiten. Viele Opfer würden erst danach den Mut finden, zu einer offiziellen Stelle wie der Polizei zu gehen, so Bühler.

Diese Einschätzung teile auch die Polizei, sagt Toprak Yerguz, Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt. Zwar würden sich sowohl Polizei als auch Opferhilfe um das Opfer kümmern. «Die Kantonspolizei hat aber vor allem die Gefahrenabwehr und die Verfolgung des Täters im Fokus», so Yerguz. «Bei der Opferhilfe steht die Dienstleistung für die Opfer im Vordergrund, also beispielsweise die Information, wo das Opfer weiterführende Hilfe finden kann.»

Die Istanbul-Konvention

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Die Istanbul-Konvention soll Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von Gewalt schützen. Sie ist ein Übereinkommen des Europarates. In der Schweiz ist sie 2018 in Kraft getreten.

Die Ziele der Konvention:

  • Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und die Gewalt wird vermindert.
  • Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung.
  • Gewaltstraftaten werden verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen.
  • Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.

Weil diese Hilfe so wichtig ist, hat die Schweiz beschlossen, eine Telefonnummer einzurichten, wo Opfer rund um die Uhr Hilfe bekommen. Dies auch, weil die Schweiz die Istanbul-Konvention unterzeichnet hat. Damit hat sie sich verpflichtet, gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.

Schweiz ist erst im Mai 2026 soweit

Trotzdem kommt die Schweiz beim Ausbau der Opferhilfe nicht so schnell voran, wie viele möchten. Erst im Mai des kommenden Jahres soll schweizweit die Kurznummer 142 für Opfer von Gewalt eingeführt werden.

Einige Kantone werden drum selbst aktiv, unter anderen eben die beiden Basel: Seit Anfang November 2025 betreiben «Opferhilfe» und «Dargebotene Hand» zusammen eine 24-Stunden-Hotline. Baselland und Basel-Stadt zahlen jährlich 170'000 Franken daran.

Regionaljournal Basel, 7.11.2025, 6:31 Uhr ; 

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