- Die Kantonspolizei Glarus hat Resultate einer internen Untersuchung zu einem umstrittenen Blitzer am Kerenzerberg veröffentlicht.
- Sie räumt «handwerkliche und organisatorische» Schwächen bei der Polizeiarbeit ein.
- Auslöser der Untersuchung war ein Blitzer an Ostern 2021 auf dem Kerenzerberg, der in einem Gerichtsverfahren mündete.
«Es sind Fehler passiert», erklärte Polizeikommandant Richard Schmidt vor den Medien. Strafrechtlich relevante Verstösse seien jedoch keine begangen worden. Rund 600 Verkehrsteilnehmer wurden damals gebüsst. Sieben wehrten sich auf dem Rechtsweg. Sie kritisierten die Platzierung der Beschilderung eines Tempo-50-Schildes.
Das Glarner Obergericht stellte widersprüchliche Angaben der Kantonspolizei sowie eine unzureichende Dokumentation der Verkehrssituation fest. In den Gerichtsakten sei ein Foto, welches die damalige Situation der Tempolimite zeigen sollte, möglicherweise von der Polizei manipuliert worden. Die Kantonspolizei leitete eine interne Untersuchung ein.
Polizeistandards nicht eingehalten
Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass das Bild zwar den entsprechenden Standort zeigt, aber ein halbes Jahr vor den Radarkontrollen geknipst wurde. Die Abklärungen legten weitere Unregelmässigkeiten offen: Die Dokumentation der Signalisation war unzureichend, ein Strassenplan missverständlich dargestellt worden.
Die Ergebnisse legten offen, «dass die fehlerhaften Angaben auf eine Überforderungssituation bei der Polizeiarbeit in den Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind». Fragen zu personellen Konsequenzen blieben unbeantwortet.
Gericht nennt es eine «windige Polizeiarbeit»
Eine Verordnung des Bundesamts für Strassen (Astra) schreibt gemäss Glarner Obergericht vor, dass von jeder Geschwindigkeitskontrolle ein Foto erstellt werden muss. «Damit ist gewährleistet, dass gerade bei einer temporären Signalisation bei einem späteren strafrechtlichen Verfahren Klarheit über den Standort der seinerzeit massgebenden Beschilderung besteht», heisst es im Gerichtsurteil.
Eine Staatsanwältin, die den Rekurs eines gebüssten Verkehrsteilnehmers bearbeitete, vermisste ein entsprechendes Foto in den Akten und forderte es nachträglich ein. Später stellte das Obergericht jedoch fest, dass das Bild unmöglich im Zeitraum um Ostern 2021 entstanden sein konnte. Dafür würden die Bäume auf dem Foto zu viel Laub tragen.
Polizist griff auf ein Unfallfoto zurück
Der interne Untersuchungsbericht der Polizei kam nun zum Schluss, dass das Foto nicht nachträglich erstellt worden ist. Es zeigt die entsprechende Signalisation ein halbes Jahr vor den Kontrollen. Die Aufnahme wurde gemacht, weil sich an der Stelle damals ein Velounfall ereignete.
Der Untersuchungsbericht zeichnet das Bild eines überforderten Polizisten, der im Umgang mit anderen Strafbehörden und in der Beweisdokumentation nicht genügend geschult war. Schnelligkeit habe Sorgfalt überlagert. Die Frage nach strafrechtlich relevantem Fehlverhalten sei überprüft und aus Sicht der Kantonspolizei jedoch verneint worden. Der Fall um den Blitzer am Kerenzerberg ist derzeit noch am Bundesgericht hängig.