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Aargauer Tierschutzfall Schlecht gehaltene Tiere in Schopf – 59 Hühner eingeschläfert

Der Veterinärdienst des Kantons Aargau ist bei einer nicht gemeldeten Tierhaltung eingeschritten.

  • Polizei und Veterinärdienst haben im Aargau eine Tierhaltung aufgehoben.
  • In einem Schopf fanden sie 75 Hühner, vier Ziervögel, sieben Katzen und einen Hund – die meisten in schlechtem Zustand.
  • Diverse Hühner und Vögel seien beim Eintreffen tot gewesen, schreibt der Kanton.
  • 59 Hühner mussten aus Tierschutzgründen eingeschläfert werden.

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung rückte die Polizei in den Aargauer Bezirk Kulm aus. Die hygienischen Bedingungen der Tierhaltung seien «äusserst schlecht» gewesen, teilt das Veterinäramt mit. «Ein Grossteil der Hühner war ohne Licht und Zugang zu Wasser.» In den Ställen habe man mehrere Kadaver gefunden. Das Futter war verschimmelt.

Mehrere Hühner in einem Käfig mit Gitter.
Legende: Der betroffene Tierhalter war den Behörden nicht bekannt. Einige Tiere wurden umplatziert, 59 Hühner wurden eingeschläfert. Kanton Aargau

Der Veterinärdienst habe den Tierrettungsdienst und eine externe Tierärztin beigezogen. Die meisten Tiere wurden beschlagnahmt und «an geeigneten Orten» untergebracht. 59 Hühner wurden aus Tierschutzgründen eingeschläfert.

Hühnerhaltung muss angemeldet werden

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Hühner auf einer Wiese, im Vordergrund ein weisser Hahn.
Legende: Der Kanton Aargau will wissen, wer Hühner hält. Dies ist unter anderem immer wieder bei Vogelgrippe-Fällen ein Thema. Keystone / Gaetan Bally

Jede Geflügelhaltung muss bei Landwirtschaft Aargau angemeldet und bei Beenden der Haltung wieder abgemeldet werden, mahnt der Kanton Aargau.

Zum Geflügel zählen neben Haushühnern unter anderem auch Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse, Schwäne, Fasane und Pfauen.

Diese Registrierungspflicht gilt auch für Hobby- und Kleinsthaltungen mit wenigen Tieren.

Der Tierhalter hat eine Anzeige und ein Tierhalteverbot erhalten. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen. Der Tierhalter war den Behörden nicht bekannt.

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