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Nach Ja bei Abstimmung Was bedeutet die Individualbesteuerung für mich?

Mit dem Ja zur Individualbesteuerung soll nun bald jede und jeder eine eigene Steuererklärung ausfüllen müssen, auch verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben. Fünf wichtige Erkenntnisse.

Was bedeutet die Individualbesteuerung für ein gemeinsames Vermögen?

Grundsätzlich gilt bei gemeinsamem Vermögen, dass es gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt wird. Gemeinsame Konten oder Anlagen werden hälftig aufgeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend. Dies kann Steueroptimierungen ermöglichen, der Bund hält aber fest: Bei übersetzten Leistungen müsse korrigiert werden, weitergehende Regelungen, um Steueroptimierungen gesetzlich einzuschränken, seien aber nicht zielführend.

Was steckt hinter dem Begriff «Heiratsstrafe»?

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Dahinter verbirgt sich die heute geltende steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren. Sind beide erwerbstätig in einer Ehe, werden heute in der gemeinsamen Steuererklärung die Einkommen zusammengezählt. Dadurch bezahlen verheiratete Zweiverdiener- mehr Steuern als unverheiratete Paare. Denn im Steuersystem gilt der Grundsatz der Progression; so gilt ein höherer Steuersatz, je höher das Einkommen ist.

Wie sieht es mit Alimenten, Unterhaltsbeiträgen und AHV-Renten aus?

An der bestehenden Alimentenbesteuerung auf Bundes- und Kantonebene will das neue Gesetz nichts ändern: Wer Alimente erhält, versteuert diese. Wer Unterhaltsbeiträge bezahlt, soll diese vollständig abziehen können. Das gilt allerdings nur, wenn die Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge nicht im selben Haushalt leben. Eheleute mit Kindern im selben Haushalt machen den Kinderabzug je hälftig. Auf die AHV-Renten für verheiratete Paare hat die Individualbesteuerung keine Auswirkungen.

Welche Ehepaare profitieren von der Individualbesteuerung?

Vereinfacht gesagt gilt: Je kleiner der Unterschied der Löhne der Ehepartner, umso stärker werden diese durch die Individualbesteuerung entlastet. Eheleute mit sehr ungleichen Einkommen werden dagegen schlechtergestellt. Und je höher die Einkommen sind, umso stärker auch die Effekte. Denn wer wenig Einkommen hat, zahlt auch wenig Steuern. Handkehrum würden zwei Doppelverdiener mit jeweils sehr hohen Einkommen stark profitieren. Schlicht, weil sie heute durch die Progression am stärksten belastet sind.

Hat der Systemwechsel Auswirkungen auf unverheiratete Personen?

Obwohl unverheiratete Personen wie bereits vor der Initiative individuell besteuert werden, sind auch sie von der Abstimmung betroffen: Weil sich die Steuertarife bei der direkten Bundessteuer ändern. Gemäss den Angaben des Bundes werden die meisten Unverheirateten weniger Steuern bezahlen, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen. Personen mit hohen Einkommen bezahlen hingegen mehr Steuern. Und: Wer unverheiratet ist, Kinder hat und ein sehr tiefes Einkommen erzielt, der bezahlt bereits heute keine direkte Bundessteuer – dies bleibt auch durch die Individualbesteuerung so.

Lächelnder Mann und Frau sitzen am Tisch, sprechen mit Baby im Hochstuhl.
Legende: Egal ob ledig, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft: Mit der Individualbesteuerung wird jede und jeder seine eigene Steuererklärung ausfüllen. KEYSTONE/Gaetan Bally

Welche Kosten und Ausfälle fallen nun an?

Das Steuertarifmodell hat das Parlament so gestaltet, dass sich die Ausfälle bei der Bundessteuer auf derzeit rund 630 Millionen Franken im Steuerjahr 2026 belaufen würden. Davon würden rund 130 Millionen Franken auf die Kantone entfallen, weil diese einen Teil der Bundessteuer-Einnahmen erhalten. Wie sich die Vorlage auf die Kantons- und Gemeindesteuern auswirkt, ist offen. Das hängt von der Umsetzung in den Kantonen und deren Steuertarifen und -abzügen ab.

Wie entstand die Vorlage zur Individualbesteuerung?

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Das Bundesgericht befand 1984, die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren sei verfassungswidrig. Seither scheiterten aber alle Anläufe, die sogenannte Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen.

2020 beauftragte das Parlament den Bundesrat, den Wechsel zur Individualbesteuerung anzugehen. Und 2022 wurde die Steuergerechtigkeits-Initiative eingereicht, die ebenfalls die vom Zivilstand unabhängige Besteuerung verlangt.

Das vom Parlament mit knappen Mehrheiten verabschiedete Gesetz dazu ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative. In den Kantonen gibt es verschiedene Modelle zur Entlastung von Verheirateten, mit unterschiedlicher Wirkung.

Kantone und Gemeinden erhalten für den Systemwechsel bis zu sechs Jahre Zeit. Die Individualbesteuerung kommt also spätestens ab 1. Januar 2032.

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Abstimmungsdossier

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SRF 4 News, 8.3.2026, 12 Uhr ; 

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