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Abstimmungen Kanton Zürich Drei Ideen im Kampf gegen die Zürcher Wohnkrise

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich stimmen am 14. Juni über drei Initiativen zum Thema Wohnen ab. Bei zweien hat das Parlament einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Eine Übersicht.

Welche drei Initiativen kommen zur Abstimmung? Es geht um die Wohneigentumsinitiative, die Wohnungsinitiative und die Wohnschutzinitiative. Im Kanton Zürich mangelt es an Wohnraum, alle drei Initiativen wollen diese Situation verbessern.

Wie kann man die drei Initiativen am besten unterscheiden? Bei der Wohneigentumsinitiative geht es um Eigentumswohnungen, bei den anderen beiden um Mietwohnungen. Die eine verlangt, dass der Kanton selber gemeinnützige Wohnungen erstellt, die andere will Leerkündigungen verhindern.

Zwei weitere kantonale Vorlagen

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Die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich entscheidet am 14. Juni noch über zwei weitere Vorlagen.

Eine Verfassungsänderung soll Stellvertretungen im Kantonsparlament ermöglichen. Während mindestens drei bis zwölf Monaten sollen Mitglieder des Kantonsrats sich bei Mutterschaft, Unfall oder Krankheit vertreten lassen können. In der Regel ist es die erste Ersatzperson der gleichen Parteiliste. So sei sichergestellt, dass die Stimmberechtigten immer angemessen im Parlament vertreten sind. Gegnerinnen finden, Ersatzpersonen könnten sich nicht genügend einarbeiten. Deshalb schadeten Stellvertretungen dem Vertrauen in die Demokratie.

Die Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock» der SVP will, dass der Steuerabzug für Versicherungsprämien alle zwei Jahre an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst wird. Heute wird er alle zwei Jahre an die allgemeine Teuerung angepasst. So soll der Mittelstand finanziell entlastet werden. Die Gegner befürchten Steuerausfälle von 80 Millionen Franken pro Jahr.

Wie soll Wohneigentum gefördert werden? Die Wohneigentumsinitiative des Hauseigentümerverbands will, dass bei Bauprojekten, an denen Kanton oder Gemeinden beteiligt sind, gleich viel Wohneigentum wie Mietwohnungen entstehen muss. Die Eigentumswohnungen müsste die öffentliche Hand ohne Gewinn verkaufen. So sollen Mittelstandsfamilien die Möglichkeit bekommen, Wohnungen zu kaufen.

Wer ist dafür? Neben dem Hauseigentümerverband unterstützt die SVP die Initiative.

Wer ist dagegen? Die Parteien Mitte-links, aber auch die FDP sowie Parlament und Regierung lehnen die Initiative ab. Die 50-Prozent-Regelung sei zu starr. Zudem bliebe der Kauf einer Wohnung für Personen mit wenig Einkommen unerschwinglich. Die Wohnungsknappheit werde nicht behoben, lediglich Einzelne begünstigt.

Wie soll es mehr günstige Mietwohnungen geben? Die Wohnungsinitiative will, dass der Kanton eine öffentlich-rechtliche Anstalt gründet, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält und vermietet. Quasi eine kantonale Wohnbaugenossenschaft. Dafür sollen mindestens 500 Millionen Franken bereitgestellt werden. Weiter soll gemeinnütziger Wohnbau durch Darlehen, Bürgschaften oder Landabgaben im Baurecht gefördert werden.

Wer ist dafür? Die Wohnungsinitiative stammt aus der Feder der Grünen. Dahinter stehen auch die SP und die AL.

Wer ist dagegen? Mit GLP, Mitte, EVP, FDP und SVP hat sich die Mehrheit im Kantonsparlament dagegen ausgesprochen, ebenso der Regierungsrat. Der Kanton fördere heute schon gemeinnützigen Wohnungsbau und solle selbst nicht eingreifen. Denn dann könnten Bodenpreise und Mieten steigen. Private bauten effizienter und schneller als die öffentliche Hand. Die Gegner setzen auf den Gegenvorschlag.

Wie sollen Leerkündigungen verhindert werden? Die Wohnschutzinitiative will, dass Gemeinden für Abbrüche, Umbauten und Renovationen eine Bewilligung verlangen können. Sie sollen zudem die Mieten nach Ersatzneubauten, Umbauten und Renovierungen begrenzen können. So sollen Massenkündigungen verhindert und tiefe Mieten bewahrt werden.

Wer ist dafür? SP, Grüne und AL, lanciert hat die Initiative der Mieterinnen- und Mieterverband.

Wer ist dagegen? GLP, EVP, Mitte, FDP und SVP sprachen sich im Parlament gegen die Initiative aus, gleich wie die Regierung. Die Massnahmen würden den Wohnungsbau bremsen, zudem würden Besitzer auf nötige Renovationen verzichten. Die Gegnerinnen setzen auf den Gegenvorschlag.

Zwei Gegenvorschläge

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Zu den beiden linken Wohninitiativen haben Parlament und Regierung einen Gegenvorschlag erarbeitet.

Der Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative will Regulierungen abbauen. Bauen soll einfacher werden, ebenso wie Umzonungen. Auch höhere Häuser sollen ermöglicht werden. Der Regierungsrat müsste innert drei Jahren Gesetzesvorschläge vorstellen. Die Initianten halten den Vorschlag für inhaltsleer und wirkungslos. Für bessere Baubedingungen könne bereits heute gesorgt werden.

Der Gegenvorschlag zur Wohnschutzinitiative will Auflagen für Vermieterinnen und Vermieter. Sie sollen zuerst prüfen, ob bauliche Massnahmen auch im bewohnten Zustand oder etappenweise möglich sind. Bei Kündigungen müssten Mieterinnen und Mieter mindestens ein Jahr vorher informiert werden. Für die Initianten ist der Gegenvorschlag nur eine unverbindliche Branchenempfehlung. Damit würden Leerkündigungen nicht verhindert, sondern lediglich freundlicher gestaltet.

Welche der drei Initiativen hat die grössten Chancen? Die Chancen aller Initiativen sind begrenzt, da die Mehrheit des Parlaments und die Regierung alle drei ablehnen. Besser sieht es bei den beiden Gegenvorschlägen zu den linken Initiativen aus. Diese könnten im bürgerlich geprägten Kanton Zürich eine Mehrheit finden.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 29.5.2026, 17:30 Uhr ; 

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