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Abstimmungen vom 8. März Mehrere Parteien und Verbände gegen die Individualbesteuerung

  • Ein überparteiliches Komitee hat seine Nein-Kampagne zur Individualbesteuerung vorgestellt.
  • Über den Wechsel im Steuersystem wird am 8. März abgestimmt.
  • Eine Allianz, zu der SVP, Mitte, EVP und EDU sowie der Gewerbe- und der Bauernverband gehören, bekämpft die vom Parlament mit knappem Mehr beschlossene Vorlage.

Eheleute getrennt statt gemeinsam zu besteuern und damit die Heiratsstrafe zu beseitigen, brächte laut Komitee neue Ungerechtigkeiten. Das Nachsehen hätten vor allem Ehepaare, bei denen nur eine Person verdient, und Familien mit kleinem Zweiteinkommen. Es brauche andere Mittel gegen die Heiratsstrafe.

Person am Tablet mit Aktenordnern im Hintergrund.
Legende: Kompliziert, ungerecht und teuer: Mit diesen Schlagworten bekämpft ein überparteiliches Komitee die getrennte Besteuerung von Eheleuten. Keystone / MICHAEL BUHOLZER

Familienbetriebe müssten eine künstliche Trennung ihrer Einkommen für den Steuerzettel hinnehmen, findet das Komitee. Die Kantone und Gemeinden hätten zudem viel Mehrarbeit, um die erwarteten rund 1.7 Millionen zusätzlichen Steuerdossiers zu verarbeiten.

Wie ist die Ausgangslage?

Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Die Heiratsstrafe trifft vor allem Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich hohe Einkommen haben.

Das Bundesgericht entschied 1984, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei. Seither scheiterten mehrere Anläufe, die sogenannte Heiratsstrafe bei den Steuern auf Bundesebene abzuschaffen.

Was will die Vorlage?

Das Gesetz über die Individualbesteuerung verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden Privatpersonen unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuern müssen und diese ihre eigenen Einkommen versteuern. Der Kinderabzug bei der Bundessteuer wird von 6800 auf 12’000 Franken erhöht, aber neu unter den Eltern je hälftig aufgeteilt. Vermögenserträge werden den Partnerinnen und Partnern entsprechend den Besitzverhältnissen zugeteilt. Bei Liegenschaften ist der Eintrag im Grundbuch massgebend.

Das Steuertarifmodell hat das Parlament so gestaltet, dass sich die Ausfälle bei der Bundessteuer auf rund 630 Millionen Franken im Steuerjahr 2026 belaufen. Davon entfallen etwa 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil sie einen Teil der Bundessteuer­einnahmen erhalten. Wie sich die Vorlage zusätzlich auf die Kantone auswirkt, hängt von deren eigener Umsetzung der Individualbesteuerung und deren Steuertarifen ab.

Für die Umstellung erhalten die Kantone und Gemeinden sechs Jahre Zeit, bei einem Ja also bis spätestens 1. Januar 2032. Für den Fall eines Neins haben die FDP-Frauen ihre Volksinitiative im Köcher behalten. Sie wurde bedingt zurückgezogen.

Info 3, 20.1.2026, 12 Uhr ; 

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