- Der Bundesrat hat in seiner Sitzung eine Aussprache zur künftigen Agrarpolitik 2030, der AP30+, geführt.
- Die AP30+ soll der Landwirtschaft mehr Verantwortung für die Ernährungssicherheit geben und sie administrativ entlasten.
- Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine entsprechende Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.
Der Bundesrat will die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Zu diesem Zweck sollen Landwirtinnen und Landwirte administrativ entlastet werden und mehr Handlungsspielraum erhalten. Zudem will die Landesregierung unter anderem die Marktbeobachtung ausbauen.
Das strategische Ziel bleibe unverändert, sagte er. Die sichere Ernährung solle mit einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft erreicht werden. Die Verantwortung dafür soll laut Bundesrat bei den Bäuerinnen und Bauern liegen, aber auch beim Detailhandel und bei den Konsumentinnen und Konsumenten.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind in vier Bereiche gegliedert. Zunächst sollen Bauern und Bäuerinnen mehr Handlungsspielraum erhalten und administrativ entlastet werden. Ansetzen will der Bundesrat auch bei den Direktzahlungen.
Sie sollen sich künftig weniger an Handlungsanweisungen orientieren, wie zum Beispiel, eine Wiese zugunsten der Biodiversität nicht vor einem bestimmten Datum zu mähen. Im Zentrum stehen sollen vielmehr messbare Resultate, also beispielsweise, wie viele Arten auf einem Stück Land vorkommen.
Förderung von Insekten
Weiter will der Bund die Branche beim Aufbau eines Nachhaltigkeitsindikators unterstützen. Für das Funktionieren der Märkte will der Bundesrat neben der vom Parlament verlangten höheren Milchpreisstützung auf eine ausgebaute Marktbeobachtung und auf die Selbsthilfe der Branche setzen.
Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz will der Bundesrat verbessern, etwa mit mehr Schutz von Kulturen, nachhaltigen Technologien und der Förderung von Insekten.
Keine Direktzahlung mit EBA mehr
Er denkt aber auch an die Bildung: Wer künftig Direktzahlungen beziehen will, muss eine Berufslehre in der Sparte Landwirtschaft absolvieren.
Ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) erfüllt nach Angaben des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) die Anforderungen für Direktzahlungen nicht mehr. Ausnahmen sollen in Berggebieten gelten.
Der Bundesrat will zudem die Gelder für die Landwirtschaft für die Jahre 2030 bis 2033 am Finanzplan 2029 bemessen. Damit würde der Zahlungsrahmen geringer ausfallen.
Laut dem BLW ist mit einem Mehrbedarf für gewisse Bereiche zu rechnen. Neben den Zulagen für die Milchwirtschaft werden unter anderem Beratungen sowie die Biodiversität genannt. Dieser Mehrbedarf soll bei den Direktzahlungen kompensiert werden. Wie genau, ist noch offen.