Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

AHV-Reform Mehrheitsfähig sollte «AHV 2030» sein, aber die Kritik ist laut

Der Bundesrat hält an einer AHV-Reform ohne Erhöhung des Rentenalters fest. Länger arbeiten und später in Pension gehen – diese Massnahmen stossen aber auf Kritik. Das Paket dürfte deshalb in dieser Form kaum durch das Parlament kommen.

Bei «AHV 2030» blieb von Anfang an der Eindruck, dass die AHV nicht umfassend neu aufgestellt wird. Diese AHV-Reform schien eher eine Übergangslösung zu sein für die AHV-Finanzen. Eine mehrheitsfähige Reform, um die dringensten Probleme rasch anzugehen. Die grundsätzlicheren Probleme wie die langfristige demografische Entwicklung sollen erst in einer weiteren Reform um 2040 gelöst werden. Dasselbe gilt für die Frage des Rentenalters.

Dass die Reform insgesamt nicht weit genug steht, das stösst auf Kritik. Aber auch die einzelnen Massnahmen sind nicht unumstritten. So wird zwar begrüsst, dass die Bedingungen für ein freiwilliges Arbeitsleben über den 65. Geburtstag hinaus verbessert werden. Und dass neu auch dann noch in die AHV einbezahlt werden darf, sogar über den Maximalbetrag hinaus, wenn die Rente aufgeschoben wird. Wie viel das in die Kasse der AHV bringen soll, ist aber unklar.

Bundesrat will weniger Frühpensionierungen

Box aufklappen Box zuklappen

Der Bundesrat will mit der Reform «AHV 2030» weniger Frühpensionierungen erreichen, um die AHV zu entlasten und das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern. Er hat die schon im vergangenen Jahr in weiten Teilen skizzierte Reformvorlage am Mittwoch in die Vernehmlassung bis zum 11. September gegeben.

Das Rentenalter will die Landesregierung aber nicht erhöhen. Ziel der Reform sei es, die AHV zu modernisieren, sie an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen und ihr finanzielles Gleichgewicht langfristig zu sichern. An der Vernehmlassung können sich nun Interessierte zu den Plänen des Bundesrates äussern.

Weil der Erfolg nicht vom Bund abhängt, sondern von der Privatwirtschaft. Schon heute haben es ältere Erwerbstätige schwierig, eine Stelle zu finden. Offen bleibt, ob die Wirtschaft weiterhin gut laufen wird und ob die Personalpolitik der Unternehmen die Arbeit über das Rentenalter hinaus möglich macht. Auch deshalb nennt der Bundesrat keinen Betrag, um wie viel Geld diese Massnahme die AHV-Finanzen aufbessern soll.

Auf Kritik von links bis rechts stösst auch jener Teil von «AHV 2030», der die meisten Erwerbstätigen betreffen dürfte: Die Änderungen bei der zweiten Säule. Das Mindestalter für den Bezug der zweiten Säule soll von 58 auf 63 Jahre angehoben werden. Mit Ausnahmen für Unternehmen mit Gesamtarbeitsvertrag oder im Fall von Restrukturierungen.

Schwerer Stand im Parlament

Angesichts der breiten Kritik an diesen Plänen für die zweite Säule ist nicht davon auszugehen, dass die Reform «AHV 2030» in dieser Form durch das Parlament kommen wird. Über all dieser Kritik schwebt zudem das Damoklesschwert der Finanzierung der 13. AHV-Rente.

Noch ist unklar, auf welche Finanzierungsvariante sich National- und Ständerat in der Sommersession einigen werden. Auch ob sie sich überhaupt einigen werden, bliebt offen. Im schlimmsten Fall könnte eine Finanzierung im Parlament scheitern. Der Bundesrat bereitet sich auf dieses Szenario bereits vor, und skizziert Finanzierungsvarianten. Ein Mahnfinger in Richtung Parlament.

Bundesrat und Parlament setzen sich gegenseitig unter Druck

Von rechts könnte eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mit Kalkül zum Scheitern gebracht werden. Damit der Druck auf den Bundesrat erhöht wird, doch noch eine umfassende Reform vorzulegen. Mit Vorschlägen für ein höheres Rentenalter oder flexiblere Modelle, wie etwa die Lebensarbeitszeit. Dann müsste der Bundesrat wohl rascher reagieren, als bis jetzt vorgesehen. Stand jetzt soll eine Expertengruppe die Frage des Referenzalters erst für die nächste Reform klären.

In der heute eröffneten Vernehmlassung droht deshalb harsche Kritik. Je nach Entscheid bei der 13. AHV-Finanzierung steigt aber der Handlungsdruck. Das sind schwierige Voraussetzungen, damit der kleinere Schritt für den Übergang der AHV in die 2040er-Jahre gelingt. Das Ziel, eine rasche und mehrheitsfähige AHV-Reform aufzugleisen, ist damit in Frage gestellt.

Andreas Stüdli

Bundeshausredaktor

Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen

Andreas Stüdli gehört seit August 2024 der Bundeshaus-Redaktion von Radio SRF an. Zuvor hatte er für Radio SRF von Juni 2018 bis Juli 2024 aus der Westschweiz und über das Bundesgericht berichtet. Davor war Andreas Stüdli für die Nachrichtenagentur SDA tätig gewesen, zuerst in Aarau für die Region Aargau Solothurn, dann in Lausanne für die Westschweiz. Seine Laufbahn begann er bei Radio 32 in Solothurn.

Echo der Zeit, 20.5.2026, 18 Uhr

Meistgelesene Artikel