- Gegen den Solothurner FDP-Nationalrat Simon Michel kann nach einer Anzeige wegen politischer Online-Kommentare nicht ermittelt werden.
- Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben die Immunität von Michel nicht aufgehoben.
- Gegen Michel war eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen. Er soll einen Mann in Online-Kommentaren als «bezahlten Troll» bezeichnet und so dessen Ansehen geschadet haben.
Um die Aufhebung der Immunität des Solothurner Unternehmers und Nationalrats ersucht hatte die Solothurner Staatsanwaltschaft. Sie wollte Ermittlungen aufnehmen, nachdem gegen den 49-jährigen Michel eine Strafanzeige wegen Ehrverletzungsdelikten eingegangen war.
Umstrittene Online-Kommentare
In dieser Anzeige ging es um Äusserungen von Michel in Online-Kommentaren im Zusammenhang mit dem umstrittenen neuen EU-Vertragspaket. Michel befürwortet die EU-Verträge.
Der Anzeigeerstatter gab nach Angaben der Nationalratskommission an, er sei in Kommentaren zu seinen Posts und Beiträgen auf Linkedin von Michel mehrmals als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlter «Troll» bezeichnet worden. Das habe seinem öffentlichen Ansehen und seiner beruflichen und privaten Ehre geschadet.
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) sah einen Zusammenhang zwischen Michels Äusserungen und dessen politischer Funktion. Sie beschloss ohne Gegenantrag, die Immunität von Michel nicht aufzuheben, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Die Michel vorgeworfenen Aussagen seien nicht schwerwiegend genug, um die Immunität aufzuheben, urteilte die Kommission. Die Meinungsfreiheit des Nationalrates sei zudem in diesem Fall höher zu gewichten.
Weil zuvor schon die Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) den gleichen Entscheid gefällt hat, bleibt Michel endgültig vor einem Verfahren geschützt.