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«Arena» zur AHV Ab Dezember gibt es eine 13. Rente – doch woher kommt das Geld?

In der Sommersession will das Parlament entscheiden, woher die Milliarden für die 13. AHV-Rente kommen sollen. Noch liegen die Positionen von National- und Ständerat weit auseinander.

Während der Nationalrat auf eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer pocht, hat der Ständerat eine unbefristete Mischlösung aus Lohnprozenten und einer Mehrwertsteuererhöhung im Visier. Auch in der «Arena» finden die Politikerinnen und Politiker nicht wirklich einen gemeinsamen Nenner.

Die Gäste in der «Arena»:

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Für SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen ist klar, dass es für die Finanzierung der 13. AHV-Rente eine unbefristete Mischfinanzierung braucht. So gebe es bei der Mehrwertsteuer eine Solidarität zwischen Erwerbstätigen und Rentnerinnen und Rentnern, und bei den Lohnbeiträgen eine Solidarität zwischen tieferen und höheren Löhnen. Diese Mischlösung unterstützt auch Mitte-Ständerat Pirmin Bischof.

Anders sieht es SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr. Für die separate Finanzierung der 13. AHV-Rente kann die St. Gallerin grundsätzlich kein Verständnis aufbringen. Sie sagt: «Der Nationalratsvorschlag mit der befristeten Mehrwertsteuererhöhung bis 2033 ist ein Kompromissvorschlag, damit man danach über eine gesamthafte Sanierung der AHV diskutieren kann.»

Braucht es eine Rentenalterserhöhung?

Auch FDP-Ständerat Damian Müller spricht sich für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung aus. Für den Luzerner ist klar: «Wir müssen die Probleme angehen, sprich über das Rentenalter sprechen.» Dabei solle es keine starre Grenze geben, aber man könnte beispielsweise das Rentenalter an den AHV-Fonds knüpfen.

Wir müssen die Probleme angehen, sprich über das Rentenalter sprechen.
Autor: Damian Müller Ständerat FDP/LU

Auch Mitte-Ständerat Pirmin Bischof sagt, man käme langfristig nicht um eine Rentenalterserhöhung herum. Der Solothurner kann jedoch nicht nachvollziehen, wieso oft nur über fixe Punkte wie 66 oder 67 Jahre diskutiert werde: «Die Frage wird doch sein, wer soll in welchem Alter pensioniert werden.» Deswegen sieht er die Lösung in einem Lebenszeitarbeitsmodell. Auch Diana Gutjahr kann diesem Modell etwas abgewinnen. Aus diesem Grund stört sich die St. Gallerin daran, dass das Lebenszeitarbeitsmodell in der neuen AHV-Reform gar nicht erwähnt werde.

AHV-Reform 2030 ist umstritten

Vor kurzem hat die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die AHV-Reform 2030 präsentiert. Damit sollen das Arbeiten nach 65 Jahren attraktiver gestaltet, das Mindestrentenalter bei der Pensionskasse von 58 auf 63 Jahre erhöht sowie die Beitragspflicht ausgeweitet werden, beispielsweise auf Kranken- und Unfalltaggeld. In der «Arena» findet die Reform nur wenig Begeisterung. Während Flavia Wasserfallen zwar von einer guten Diskussionsgrundlage spricht und Pirmin Bischof einzelne Aspekte lobt, wirft Damian Müller dem Bundesrat die Verweigerung einer strukturellen Reform vor.

Arena, 29.05.2026, 22:25 Uhr

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