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Artenvielfalt nimmt ab Der Bundesrat muss mehr für die Biodiversität tun

  • Vor fünf Jahren empfahl die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) gezielte Massnahmen für die Biodiversität.
  • Nun zeige sich aber, dass die bisherigen Massnahmen nicht wirksam genug seien und es weitere Anstrengungen brauche.
  • Sie sei sich bewusst, dass der Handlungsspielraum des Bundesrats eingeschränkt sei, schreibt die Kommission.
  • Trotzdem müsse der Bundesrat Massnahmen und allenfalls gesetzliche Anpassungen prüfen.

Die Zahl der Schutzgebiete von nationaler Bedeutung habe in der Schweiz zwar zugenommen, schreibt die GPK-S. Dieser Zuwachs reiche aber nicht, um nationale und internationale Ziele zu erreichen. 2023 waren 13.4 Prozent der Landesfläche als Biodiversitäts-Schutzgebiete ausgewiesen.

Verlust von Lebensräumen führt zu Artensterben

Dass die biologische Vielfalt abnehme, liege am Verlust und an der Zersplitterung von Lebensräumen, schreibt die Aufsicht, gestützt auf Angaben der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT).

Auch übermässiges Düngen, Verschmutzungen – unter anderem durch Pestizide – und der Klimawandel wirkten sich auf die Biodiversität aus.

Salamander auf einem Baumstumpf im Wald.
Legende: Der Feuersalamander gilt in der Schweiz als gefährdet. Ursachen für den Rückgang sind unter anderem Lebensraumverlust oder Barrieren wie Strassen, welche die Wanderung der Tiere verhindern. Keystone/DANIEL KARMANN

Gemäss SCNAT sind in der Schweiz 35 Prozent der Arten gefährdet oder ausgestorben. 12 Prozent gelten als potenziell gefährdet. Zudem werden knapp die Hälfte aller Lebensräume als gefährdet eingestuft und 13 Prozent als potenziell gefährdet. Fortschritte gibt es beispielsweise in Wäldern.

Neues Konzept ab 2030 gefordert

Der Handlungsspielraum des Bundesrats sei eingeschränkt, räumt die GPK-S ein. Der rechtliche Rahmen und die verfügbaren Ressourcen setzen Grenzen. Die Aufsichtskommission fordert nun, zu prüfen, was zusätzlich für die Biodiversität getan werden kann und ob die Gesetzgebung angepasst werden muss.

Nahaufnahme eines Luchses im Wald.
Legende: Der Luchs lebt wieder in der Schweiz, bleibt aber selten. Lebensraumverlust und Konflikte mit der Nutzung durch den Menschen machen ihm weiterhin zu schaffen. Shutterstock

Mit einem Postulat will die GPK-S beim Bundesrat ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität für die Zeit von 2030 bis 2050 anfordern. Zu entscheiden hat noch der Ständerat. Das Konzept soll das Erreichen der internationalen Ziele gewährleisten, zu denen sich die Schweiz verpflichtet hat.

Für die Aufsicht ist nur schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat bislang keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 vorgelegt hat. Ebenso erstaunt es sie, dass die Kommunikation über die Biodiversität nicht verbessert worden ist.

Parlament zieht nicht überall mit

Doch die Aufsicht wendet sich auch ans Parlament. Dass der Bundesrat in den letzten Jahren Massnahmen für die Stärkung der Biodiversität vorgeschlagen habe, sei positiv, schreibt sie. Das Parlament habe zwar der Reduktion von Risiken im Zusammenhang mit Pestiziden und der Zusammenlegung von Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen zugestimmt. Andere Vorschläge habe es jedoch abgelehnt.

Auch bei den Subventionen reichen die bisherigen Massnahmen nicht aus. Der Bundesrat soll deshalb aufzeigen, welche Auswirkungen staatliche Beihilfen auf die Vielfalt der Lebensräume haben. Zudem soll er prüfen, wie sich negative Folgen von Agrarsubventionen für die Biodiversität verringern lassen.

Bei der Biodiversitätsinitiative, die 2024 an der Urne scheiterte, fand das Anliegen weder im Parlament noch bei der Stimmbevölkerung eine Mehrheit. Die Initiative forderte eine stärkere Förderung der Biodiversität. Der Bundesrat wollte Teile davon über Gesetzesänderungen umsetzen, konnte sich damit im Parlament jedoch nicht durchsetzen.

SRF 4 News, 21.5.2026, 14 Uhr ; 

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