Viele Opfer und Opferangehörige der Brandkatastrophe von Crans-Montana lassen sich anwaltlich vertreten. Die kantonale Opferhilfe übernimmt für alle – unabhängig von Einkommen und Vermögen – zunächst 20 Stunden Anwaltskosten. Doch das Geld ist gemäss einer Recherche des Tages-Anzeigers schon aufgebraucht.
Grundsätzlich müsste der Beschuldigte zahlen. Aber in der Realität zahlt dieser sowieso nie.
Die Soforthilfe für die Anwaltskosten reiche eigentlich nie, sagt Anwältin Luzia Vetterli aus Erfahrung. «Das reicht für eine erste Besprechung, die Akten einholen, mal die Akten durchsehen und der Klientin oder dem Klienten eine Rückmeldung geben. Mehr kann man eigentlich nicht tun», sagt sie.
In vielen Kantonen deckt die Soforthilfe sogar nur vier Stunden. «Grundsätzlich müsste der Beschuldigte zahlen. Aber in der Realität zahlt dieser sowieso nie – der sitzt vielleicht im Gefängnis oder hat wenig Einkommen», sagt Vetterli. Auch im Fall Crans-Montana dürfte das Vermögen der Barbetreiber – sollten sie schuldig gesprochen werden – niemals für alle Opfer reichen.
Für Opfer schwer zu verstehen
Wer bedürftig ist und vor Gericht muss, bekommt unentgeltliche Rechtspflege. Das heisst: Der Staat übernimmt die Kosten für das Verfahren. Auch die Opferhilfe zahlt längerfristig Anwaltskosten, aber nur, wenn das Opfer zu wenig Geld hat.
Die Einkommensschwelle liegt bei rund 80'000 Franken pro Jahr respektive bei rund 120'000 für Paare. Das Vermögen wird zu einem Zehntel als Einkommen angerechnet. Opfer aus dem Mittelstand bleiben also häufig auf Anwaltskosten sitzen.
Die Allgemeinheit soll nicht aufkommen für Personen, die vermögend sind und diese Leistung selbst aufbringen können.
Für Opfer sei das sehr schwer zu verstehen, sagt Anwältin Vetterli. «Sie sind ja nicht freiwillig in ein Staatsverfahren verwickelt», sagt sie. Teilweise seien sie verpflichtet, an Einvernahmen teilzunehmen und bräuchten dafür einen Rechtsbeistand.
Politisch gewollt
Was von der Anwältin kritisiert wird, ist politisch gewollt. Die Opferhilfe soll langfristig nur einspringen, wenn keine Versicherung zahlt und weder der Täter noch das Opfer genug Geld haben.
Die Idee der Opferhilfe sei, dass kein Opfer aus Geldnot auf einen Anwalt verzichten müsse, sagt Gaby Szöllösy, Generalsekretärin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).
«Andererseits hat sich der Gesetzgeber gedacht, dass die Allgemeinheit nicht aufkommen soll für Personen, die vermögend sind und diese Leistung selbst aufbringen können», sagt Szöllösy. Die Hilfe sei vor einiger Zeit sogar reduziert worden.
Lösung unabhängig von Crans-Montana
Viele Angehörige der Opfer von Crans-Montana gehören zum Mittelstand. Dass sie die Anwälte wohl bald selbst bezahlen müssen, dürfte für Empörung sorgen. Obwohl sie im Vergleich zu Opfern anderer Unglücke und Straftaten deutlich mehr Geld erhalten haben.
Ich finde zwar problematisch, dass die Diskussion an den Crans-Montana-Opfern aufgehängt wird. Aber wenn es politisch so funktioniert, dann haben wir am Schluss für alle Opfer eine bessere Lösung.
Könnte der Fall Crans-Montana also vielleicht etwas bewirken und dazu führen, dass die Opferhilfe grosszügiger ausgestaltet wird? Entsprechende Forderungen habe es in der Politik kürzlich gegeben, sagt Szöllösy, aber ob das je in die Tat umgesetzt werde, lasse sich heute schwierig einschätzen.
Opfer-Anwältin Luzia Vetterli würde einen Paradigmenwechsel begrüssen. Sie findet zwar problematisch, dass die Diskussion an den Crans-Montana-Opfern aufgehängt wird. «Denn es gibt ganz viele Opfer, die nicht gehört werden. Aber wenn es politisch so funktioniert, dann haben wir am Schluss für alle Opfer eine bessere Lösung. Das würde ich mir sehr wünschen», sagt Vetterli.