- Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern verstossen gegen die geltenden «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht».
- So haben alle Bundesrichterinnen und Bundesrichter entschieden.
- Anlass zu der ausserordentlichen Sitzung gab die Beziehung zwischen einer Bundesrichterin und einem Bundesrichter, die Ende April öffentlich gemacht wurde.
Über diesen konkreten Fall soll ein unabhängiges Expertengremium befinden. Eine externe Expertin und ein externer Experte sollen den «Sachverhalt» zwischen der Bundesrichterin und dem Bundesrichter klären – und der Verwaltungskommission des Bundesgerichts im Anschluss Bericht erstatten.
Die Ergebnisse, so teilte das Bundesgericht am Freitag schriftlich mit, werden Ende Juni erwartet. Erst anschliessend wird über das weitere Vorgehen entschieden.
Den Entscheid, «dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern grundsätzlich gegen die geltenden ‹Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht› verstossen», habe das am Mittwoch versammelte Gesamtgericht aber unabhängig vom konkreten Fall getroffen.
Unabhängigkeit und Ansehen des Gerichts stehen infrage
Die geltenden Gepflogenheiten hielten Gerichtsmitglieder dazu an, von jeglichem Verhalten abzusehen, das ihre «Unabhängigkeit sowie das Ansehen des Gerichts infrage stellen könnte».
Ausserdem sei festgeschrieben, dass die Unabhängigkeit auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, innerhalb der eigenen Abteilung sowie im jeweiligen «Spruchkörper» gewahrt werden müsse. Letztlich, so das Bundesgericht, würden Richterinnen und Richter vom Parlament ans Bundesgericht gewählt. Die Gesamterneuerungswahlen finden im Herbst dieses Jahres statt.