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Bundesstrafgericht Verfahren gegen usbekische «Prinzessin» in Bellinzona eingestellt

  • Das Bundesstrafgericht stellt das Verfahren gegen Gulnara Karimova ein, weil sie Usbekistan nicht verlassen darf.
  • Das Verfahren gegen die Bank Lombard Odier und einen früheren Vermögensverwalter wird weitergeführt.
  • Der Angeklagten wird unter anderem Geldwäscherei vorgeworfen.

Der vorsitzende Richter der Strafkammer eröffnete am Dienstagmorgen seinen Entscheid. Er begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans das Land nicht verlassen darf, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Das Bundesstrafgericht hielt fest, dass Karimovas Vermögenswerte allenfalls eingezogen werden könnten. Voraussetzung dafür ist, dass sich belegen lässt, dass die Gelder aus einer Straftat stammen. Ob dieser Nachweis gelingt, soll im Verlauf des Prozesses geklärt werden.

Gerichtskorrespondentin: «Nicht ganz so grosse Tragweite»

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Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

Weil das Verfahren gegen Lombard Odier weitergeführt wird, hat die Einstellung des Verfahrens gegen Karimowa für die Rückgabe der Gelder eine nicht ganz so Tragweite – es wird ja voraussichtlich ein rechtskräftiges Urteil gegen die Bank geben. Und es ist nicht so, dass Karimowa straffrei ausgeht, sie sitzt ja seit 2014 in Usbekistan in Haft, befindet sich aktuell in einem Straflager und wird es voraussichtlich bis 2028 bleiben. Das ist mehr, als sie in der Schweiz je als Strafe bekommen hätte.

Für die Schweiz war auch gar nicht wichtig, dass sie hierzulande ins Gefängnis kommt. Die Schweiz will eine saubere juristische Aufarbeitung, damit sie die Gelder korrekt an Usbekistan zurückgeben kann.

Karimowa verbüsst in ihrer Heimat eine Freiheitsstrafe bis Dezember 2028. Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise vor Verbüssung ihrer Strafe.

Frau in schicker Kleidung vor Fotografen bei Veranstaltung.
Legende: Gulnara Karimowa an den 63. Internationalen Filmfestspielen von Cannes im Mai 2010. Keystone/AP Photo/Matt Sayles

Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Delikte – insbesondere Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation – läuft im Laufe des Jahres 2028 ab. Unter diesen Umständen könne vor Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil gefällt werden, so die Auffassung des Gerichts.

Heute Morgen, 27.4.2026, 8 Uhr ; 

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