- Die Schweiz soll im Rahmen der neuen Zollvereinbarung mit den USA 3000 Tonnen US-Fleisch pro Jahr importieren.
- Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz äussert Bedenken zu diesen Fleischimporten.
- Poulet, das mit Chlor behandelt worden ist, müsse entsprechend gekennzeichnet werden.
- In der Schweiz ist die Behandlung von Poulet mit Chlor nicht erlaubt.
Im Zollstreit einigten sich die Schweiz und die USA auf den Import von insgesamt 1500 Tonnen Geflügel, 500 Tonnen Rindfleisch und 1000 Tonnen Büffelfleisch in die Schweiz.
Der Detailhandel signalisiere zwar, er habe keinen Bedarf an US-Fleisch, schrieb die Stiftung für Konsumentenschutz. Sollten die Importe dennoch in Umlauf kommen, müssten die Konsumentinnen und Konsumenten das vor dem Kauf wissen.
Darum verlangt der Konsumentenschutz, dass nicht nur wie bisher hormonbehandeltes Fleisch deklariert werden muss. Auch für die Chlorhühner müsse eine Deklarationspflicht gelten. Die Behandlung von Poulets mit Chlor sei in der Schweiz nicht erlaubt, in der EU sei auch der Import verboten.
Konsumentenschutz: Deklarationspflicht zwingend
Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten laut der Stiftung für Konsumentenschutz ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Behandlungen zum Einsatz kommen.
Der Preis spiele eine wesentliche Rolle, hiess es weiter. Insbesondere das Gastgewerbe, wo 50 Prozent des Fleischkonsums anfallen, habe sich mit Deklarationen bisher immer schwergetan. Eine Deklarationspflicht ist für den Konsumentenschutz darum «nicht verhandelbar».