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Debatte um US-Fleischimporte Konsumentenschutz verlangt Deklaration für Chlorhühner

  • Die Schweiz soll im Rahmen der neuen Zollvereinbarung mit den USA 3000 Tonnen US-Fleisch pro Jahr importieren.
  • Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz äussert Bedenken zu diesen Fleischimporten.
  • Poulet, das mit Chlor behandelt worden ist, müsse entsprechend gekennzeichnet werden.
  • In der Schweiz ist die Behandlung von Poulet mit Chlor nicht erlaubt.

Im Zollstreit einigten sich die Schweiz und die USA auf den Import von insgesamt 1500 Tonnen Geflügel, 500 Tonnen Rindfleisch und 1000 Tonnen Büffelfleisch in die Schweiz.

Rohe Hühner auf Eis im Supermarkt.
Legende: Poulet, das mit Chlor behandelt wurde, soll nach Ansicht des Konsumentenschutzes etwa in Läden und Metzgereien, aber auch in Restaurants und Hotels, klar deklariert werden. REUTERS / Hannah Beier

Der Detailhandel signalisiere zwar, er habe keinen Bedarf an US-Fleisch, schrieb die Stiftung für Konsumentenschutz. Sollten die Importe dennoch in Umlauf kommen, müssten die Konsumentinnen und Konsumenten das vor dem Kauf wissen.

Entkeimung mit Chlor

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Hintergrund der Diskussion ist die in den USA gängige Praxis, Poulets nach der Schlachtung in Chlor oder anderen Chemikalien zu baden, um Keime abzutöten.

In der Schweiz setzen die Behörden auf strenge Hygienestandards, um einen Keimbefall zu verhindern.

Darum verlangt der Konsumentenschutz, dass nicht nur wie bisher hormonbehandeltes Fleisch deklariert werden muss. Auch für die Chlorhühner müsse eine Deklarationspflicht gelten. Die Behandlung von Poulets mit Chlor sei in der Schweiz nicht erlaubt, in der EU sei auch der Import verboten.

Konsumentenschutz: Deklarationspflicht zwingend

Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten laut der Stiftung für Konsumentenschutz ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Behandlungen zum Einsatz kommen.

Der Preis spiele eine wesentliche Rolle, hiess es weiter. Insbesondere das Gastgewerbe, wo 50 Prozent des Fleischkonsums anfallen, habe sich mit Deklarationen bisher immer schwergetan. Eine Deklarationspflicht ist für den Konsumentenschutz darum «nicht verhandelbar».

SRF 4 News, 17.11.2025, 17 Uhr ; 

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