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Digitale Identitätskarte E-ID-Abstimmung muss nicht wiederholt werden

  • Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen.
  • Die Beschwerdeführer verlangten die Aufhebung der Abstimmung, die mit 50.39 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
  • Kritisiert wurde die Unterstützung von Swisscom mit 30'000 Franken sowie nichtmonetäre Zuwendungen von Ringier und TX Group von total 163'000 Franken.

Zwei Richter äusserten zwar deutliche Kritik, dass die Swisscom als Unternehmen des Bundes dem Pro-Komitee 30'000 Franken gespendet hat. Das komme indirekter Behördenpropaganda gleich und sei verfassungswidrig. Eine Mehrheit der Richter wich dieser Frage jedoch aus, indem sie auf die entsprechenden Rügen wegen verpasster Frist nicht eintrat.

Person hält Plakat gegen E-ID vor Treppe.
Legende: Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen zu Ungunsten der Beschwerdeführer aus. KEYSTONE/Salvatore Di Nolfi

Die Mehrheit war der Auffassung, dass mit der Publikation der Swisscom-Zuwendung auf der Plattform der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) am 26. August 2025 diese Tatsache als bekannt und erkennbar zu gelten hatte. Ab diesem Datum hätten Kritiker eine Beschwerde dagegen einreichen müssen. Die Beschwerdeführer taten dies jedoch erst nach einem Artikel der «NZZ» vom 21. September 2025.

Gericht sieht Transparenzmangel, aber keine Irreführung

Das sollen die Stimmbürger auch in Zukunft nicht tun müssen. Die Mehrheit der Richter setzte durch und damit neu fest, dass die Seite 30 Tage vor einer Abstimmung konsultiert werden müsse, da bis dann Zuwendungen an einen Abstimmungskampf dort deklariert sein müssen. Dies sei eine taugliche Lösung, um den Beginn des Fristenlaufs zu regeln.

Befasst hat sich das Gericht hingegen damit, dass die Pro-Seite Zuwendungen privater Medien (konkret von der TX Group und von Ringier) erst kurz vor der Abstimmung transparent gemacht hatte. Das sei eine Unregelmässigkeit. Aber eine Irreführung der Stimmberechtigten sei jedoch nicht erkennbar; das Abstimmungsergebnis werde dadurch nicht infrage gestellt.

SRF-Gerichtskorrespondentin: Zentrale Frage bleibt unbeantwortet

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Sibilla Bondolfi zum Entscheid des Bundesgerichtes:

«Dass das Bundesgericht die Beschwerden abweist, war absehbar. Bislang hat es erst einmal eine nationale Abstimmung aufgehoben – weil der Bundesrat die Stimmberechtigten nachweislich falsch informiert hatte. Entsprechend hoch ist die Hürde: Der gerügte Mangel muss geeignet sein, das Abstimmungsergebnis zu kippen. Diese Schwelle sieht das Gericht hier zu Recht nicht als erreicht.

Bedauerlich ist allerdings, dass eine Mehrheit der Richter der zentralen Frage ausweicht – der Spende der Swisscom. Immerhin hat die öffentliche Beratung klargemacht: Solche Spenden staatsnaher Betriebe kommen indirekter Behördenpropaganda gleich und wären eigentlich verfassungswidrig.»

Die Hürden für eine Ungültigerklärung sind hoch: Das Bundesgericht hat bislang erst einmal eine nationale Abstimmung aufgehoben – jene zur sogenannten Heiratsstrafe, nachdem der Bundesrat die Stimmberechtigten nachweislich falsch informiert hatte.

Kritik: Verletzung der politischen Neutralität

Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll mit ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi und vier weitere Personen hatten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID eingereicht.

Drei Banner mit 'Ja' in verschiedenen Sprachen für neue e-ID.
Legende: Die Beschwerdeführer argumentieren, Swisscom habe sich als bundesnaher Betrieb unzulässig in den Abstimmungskampf eingemischt. KEYSTONE/Anthony Anex

Die Beschwerdeführer kritisierten im Wesentlichen die monetäre Unterstützung der Swisscom von 30'000 Franken an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Zudem bemängeltn sie, dass die Verlage Ringier und TX Group der Allianz Pro E-ID nichtmonetäre Zuwendungen von total 163'000 Franken machten.

Die Swisscom hatte sich gemäss den Beschwerdeführern als bundesnaher Betrieb in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingemischt. Das Unternehmen sei zu politischer Neutralität verpflichtet. Die weiteren Zuwendungen hätten ausserdem die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen verletzt.

Alternativ zur Aufhebung der Abstimmung verlangten die Beschwerdeführer die Feststellung durch das Bundesgericht, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt worden seien.

(Fall 1C_563/2025 und weitere)

SRF4 News, 21.04.26, 9:00 Uhr ; 

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