- Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung die Beschwerden gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID abgewiesen.
- Die Beschwerdeführer verlangten die Aufhebung der Abstimmung, die mit 50.39 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde.
- Kritisiert wurde die Unterstützung von Swisscom mit 30'000 Franken sowie nichtmonetäre Zuwendungen von Ringier und TX Group von total 163'000 Franken.
Zwei Richter äusserten zwar deutliche Kritik, dass die Swisscom als Unternehmen des Bundes dem Pro-Komitee 30'000 Franken gespendet hat. Das komme indirekter Behördenpropaganda gleich und sei verfassungswidrig.
Eine Mehrheit der Richter wich dieser Frage jedoch aus, indem sie auf die entsprechenden Rügen wegen verpasster Frist nicht eintrat.
Befasst hat sich das Gericht hingegen damit, dass die Pro-Seite Zuwendungen privater Medien (konkret von der TX Group und von Ringier) erst kurz vor der Abstimmung transparent gemacht hatte. Das sei eine Unregelmässigkeit. Aber eine Irreführung der Stimmberechtigten sei jedoch nicht erkennbar; das Abstimmungsergebnis werde dadurch nicht infrage gestellt.
Die Hürden für eine Ungültigerklärung sind hoch: Das Bundesgericht hat bislang erst einmal eine nationale Abstimmung aufgehoben – jene zur sogenannten Heiratsstrafe, nachdem der Bundesrat die Stimmberechtigten nachweislich falsch informiert hatte.
Kritik: Verletzung der politischen Neutralität
Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll mit ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi und vier weitere Personen hatten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung zur E-ID eingereicht.
Die Beschwerdeführer kritisierten im Wesentlichen die monetäre Unterstützung der Swisscom von 30'000 Franken an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Zudem bemängeltn sie, dass die Verlage Ringier und TX Group der Allianz Pro E-ID nichtmonetäre Zuwendungen von total 163'000 Franken machten.
Die Swisscom hatte sich gemäss den Beschwerdeführern als bundesnaher Betrieb in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingemischt. Das Unternehmen sei zu politischer Neutralität verpflichtet. Die weiteren Zuwendungen hätten ausserdem die Transparenzvorschriften für Wahl- und Abstimmungsvorlagen verletzt.
Alternativ zur Aufhebung der Abstimmung verlangten die Beschwerdeführer die Feststellung durch das Bundesgericht, dass die politischen Rechte der Stimmberechtigten verletzt worden seien.
(Fall 1C_563/2025 und weitere)