- In Vinelz BE am Bielersee ist bei einem Wildvogel die Vogelgrippe nachgewiesen worden.
- Es ist der erste Fall in der Schweiz in dieser Saison.
Nachgewiesen wurde der Vogelgrippevirus am 4. November bei einer Graugans, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf seiner Webseite schreibt.
Nachdem in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen mehrere Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln festgestellt worden seien, komme der bestätigte Fall in der Schweiz nicht überraschend, schrieb das BLV.
Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, hat der Bund Schutzmassnahmen erlassen. Diese beinhalten die Einrichtung von Beobachtungsgebieten, in denen besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen gelten.
Beobachtungsgebiet Berner Seeland
Geflügelhalter mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen, wie das BLV mitteilte. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten und Gänsen sowie Zugangsbeschränkung und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten. Die neuen Massnahmen gelten ab sofort bis zum 31. März 2026.
Die Beobachtungsgebiete umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal).
Letzter Fall in der Schweiz: Februar 2025
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist sehr selten und wurde bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet, wie das BLV betonte. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. Die Bevölkerung wird zudem gebeten, tote und kranke Wildvögel nicht zu berühren.
Den letzten Vogelgrippe-Fall registrierte das BLV im Februar 2025. Dabei wurden deren drei Fälle festgestellt.