Seit dem 19. Juli dürfen in der EU nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen weggeworfen werden – etwa wenn sie beschädigt sind. Das soll dazu führen, dass Unternehmen Rücksendungen besser handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten.
Denn das Ausmass dieser Praktik ist beachtlich: Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachen laut EU-Kommission rund 5.6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.
Auch in der Schweiz werden mindestens 0.3 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, wie aus einem 2023 publizierten Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) hervorgeht. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch darüber liegen, wie es im Bericht heisst.
Keine grosse Auswirkung auf die Schweiz
Doch was bedeuten nun die neu geltenden EU-Regeln für die Schweiz? Laut Bafu hat das Verbot keine direkten Auswirkungen. «Es ist dennoch relevant, weil viele in der Schweiz tätigen Modeunternehmen auch auf dem EU-Markt aktiv sind und die EU-Vorgaben ihre Geschäftspraxis beeinflussen», teilt das Bundesamt mit.
Konkret betrifft die neue Regel Schweizer Unternehmen, welche Kleider und Schuhe in der EU verkaufen. Diese müssen nun über nicht verkaufte Waren Bericht erstatten. Alle in der Schweiz tätigen Modeunternehmen sind aber weiterhin frei, was die Kleidervernichtung in der Schweiz angeht.
«Die Regulierung wird nicht zu grossen Umwälzungen führen», sagt Nina Bachmann, Nachhaltigkeitsexpertin beim Branchenverband Swiss Textiles. Sie richte sich vor allem an grosse Onlinehändler mit kostenlosen Rückwaren. Mitglieder von Swiss Textiles wie Mammut und PKZ könnten ihre Waren in der Regel sehr gut im Sale verkaufen. Ganz am Schluss würden die Textilien der regulären Textilsammlung übergeben.
Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Trotz zahlreicher politischer Vorstösse kennt die Schweiz keine vergleichbaren Regeln wie in der EU. Nun hat der Bundesrat aber Handlungsbedarf bekundet. «Das etablierte, privat organisierte Schweizer Recyclingsystem für Alttextilien ist unter anderem aufgrund des Anstiegs an Textilien von schlechter Qualität gefährdet», schreibt er in einer Stellungnahme auf eine Motion von FDP-Nationalrätin Regine Sauter. «Eine freiwillige Branchenlösung stösst aufgrund der Heterogenität des Textilmarktes und der vielen ausländischen Marktteilnehmer auf grosse Hindernisse», heisst es weiter.
Auch Swiss Textiles unterstützt die Motion. Mit einer rein freiwilligen Branchenlösung, werde der Grossteil des Schweizer Marktes nicht abgedeckt, erklärt Nachhaltigkeitsexpertin Nina Bachmann.
Denn die grossen ausländischen Onlinehändler verfügten über mehr als 30 Prozent des Schweizer Marktanteils – Tendenz steigend. Die Motion fordere, dass Unternehmen entweder selbst nachweisen, dass sie 60 Prozent ihres Materials korrekt verwerten oder sich der Branchenlösung anschliessen.
Die Schweizer Branchenlösung ist nicht zuletzt eine Vorbereitung auf weitere EU-Regeln, die zurzeit umgesetzt werden. 2028 wird die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien zum Standard, bei der Hersteller die Entsorgung ihrer Produkte am Ende ihrer Lebensdauer mitfinanzieren müssen.