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Fashion Waste Kleidervernichten in der EU verboten – was gilt für die Schweiz?

In der EU dürfen grosse Modeunternehmen unverkaufte Kleider nicht mehr einfach so vernichten. Was das für die Schweiz bedeutet.

Seit dem 19. Juli dürfen in der EU nicht verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nur noch unter bestimmten Bedingungen weggeworfen werden – etwa wenn sie beschädigt sind. Das soll dazu führen, dass Unternehmen Rücksendungen besser handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten.

So werden die neuen Regeln umgesetzt

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Für grosse Unternehmen gelten die Regeln seit dem 19. Juli, für mittlere Unternehmen sollen sie ab 2030 gelten, wie die EU-Kommission mitteilte.

Ausserdem müssen mittlere Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen, offenlegen. Grosse Firmen müssen dies bereits tun. Die EU-Kommission hat dafür ein standardisiertes Meldeformat eingeführt.

Nationale Behörden überprüfen die Einhaltung und können bei Verstössen Geldstrafen verhängen. Wenn Unternehmen Kleider in Ausnahmefällen vernichten, etwa wenn die Produkte beschädigt, unsicher oder gefälscht sind, müssen sie dies belegen können.

Relevante Dokumente und Nachweise müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dadurch können Behörden auch rückwirkend überprüfen, ob eine Vernichtung rechtmässig war.

Die Regeln sollen dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, wie es weiter heisst.

Denn das Ausmass dieser Praktik ist beachtlich: Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachen laut EU-Kommission rund 5.6 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen.

Person betrachtet Kleidung auf Kleiderständer in einem Geschäft.
Legende: Rund 50'000 Tonnen Kleidungsstücke werden in der Schweiz in Textilsammlungen abgegeben. Getty Images

Auch in der Schweiz werden mindestens 0.3 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, wie aus einem 2023 publizierten Bericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) hervorgeht. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch darüber liegen, wie es im Bericht heisst.

Keine grosse Auswirkung auf die Schweiz

Doch was bedeuten nun die neu geltenden EU-Regeln für die Schweiz? Laut Bafu hat das Verbot keine direkten Auswirkungen. «Es ist dennoch relevant, weil viele in der Schweiz tätigen Modeunternehmen auch auf dem EU-Markt aktiv sind und die EU-Vorgaben ihre Geschäftspraxis beeinflussen», teilt das Bundesamt mit.

Konkret betrifft die neue Regel Schweizer Unternehmen, welche Kleider und Schuhe in der EU verkaufen. Diese müssen nun über nicht verkaufte Waren Bericht erstatten. Alle in der Schweiz tätigen Modeunternehmen sind aber weiterhin frei, was die Kleidervernichtung in der Schweiz angeht.

Das sagen H & M und Texaid zu den Regeln

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Der grösste Altkleidersammler der Schweiz, Texaid, begrüsst die EU-Verordnung und würde eine analoge Regelung auch für die Schweiz befürworten. Dadurch würden wertvolle Ressourcen im Kreislauf gehalten, sagt Texaid. Das Unternehmen sammelt Kleider in der Schweiz wie auch in der EU. «Wir haben im Vorfeld zu dem in Kraft getretenen Vernichtungsverbot zunehmendes Interesse verspürt», sagt Texaid.

H & M sieht die zunehmende gesetzliche Regulierung als Chance. Einerseits werde damit auf den Wandel der Branche hingearbeitet und andererseits trage diese zu fairem Wettbewerb und gleichen Wettbewerbsbedingungen bei. In Bezug auf die Schweiz sagt H & M: «Unser Ansatz zur Reduzierung von Abfällen sowie Produkte möglichst lange im Nutzungskreislauf zu halten sind Teil der globalen Strategie der H & M Group und gelten in allen unseren Märkten.» Will heissen: H & M hat die Intention, keine Kleider in der Schweiz zu vernichten.

«Die Regulierung wird nicht zu grossen Umwälzungen führen», sagt Nina Bachmann, Nachhaltigkeitsexpertin beim Branchenverband Swiss Textiles. Sie richte sich vor allem an grosse Onlinehändler mit kostenlosen Rückwaren. Mitglieder von Swiss Textiles wie Mammut und PKZ könnten ihre Waren in der Regel sehr gut im Sale verkaufen. Ganz am Schluss würden die Textilien der regulären Textilsammlung übergeben.

Bundesrat sieht Handlungsbedarf

Trotz zahlreicher politischer Vorstösse kennt die Schweiz keine vergleichbaren Regeln wie in der EU. Nun hat der Bundesrat aber Handlungsbedarf bekundet. «Das etablierte, privat organisierte Schweizer Recyclingsystem für Alttextilien ist unter anderem aufgrund des Anstiegs an Textilien von schlechter Qualität gefährdet», schreibt er in einer Stellungnahme auf eine Motion von FDP-Nationalrätin Regine Sauter. «Eine freiwillige Branchenlösung stösst aufgrund der Heterogenität des Textilmarktes und der vielen ausländischen Marktteilnehmer auf grosse Hindernisse», heisst es weiter.

Person tippt auf einem Laptop, zeigt eine Webseite mit Kleidung.
Legende: Wegen Fast-Fashion-Mode, die beispielsweise online über Shein, Temu oder Amazon bestellt werden kann, sieht der Bundesrat das Schweizer Recyclingsystem in Gefahr. Keystone/ CHRISTIAN BEUTLER

Auch Swiss Textiles unterstützt die Motion. Mit einer rein freiwilligen Branchenlösung, werde der Grossteil des Schweizer Marktes nicht abgedeckt, erklärt Nachhaltigkeitsexpertin Nina Bachmann.

Denn die grossen ausländischen Onlinehändler verfügten über mehr als 30 Prozent des Schweizer Marktanteils – Tendenz steigend. Die Motion fordere, dass Unternehmen entweder selbst nachweisen, dass sie 60 Prozent ihres Materials korrekt verwerten oder sich der Branchenlösung anschliessen.

Branchenziel: Textile Kreislaufwirtschaft

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Der Verein Fabric Loop, der von Swiss Textiles mitbegründet wurde, hat vergangene Woche Ziele für eine textile Kreislaufwirtschaft für die nächsten zehn Jahre veröffentlicht.

«Unternehmen suchen schon länger nach Lösungen, um ihre Textilien zurückzunehmen und korrekt zu verwerten. Kundinnen und Kunden fordern dies auch zunehmend», sagt Nina Bachmann, die auch Präsidentin von Fabric Loop ist. Dafür brauche es Investitionen in automatische Sortierung, Innovation und digitale Lösungen.

Die Schweizer Branchenlösung ist nicht zuletzt eine Vorbereitung auf weitere EU-Regeln, die zurzeit umgesetzt werden. 2028 wird die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien zum Standard, bei der Hersteller die Entsorgung ihrer Produkte am Ende ihrer Lebensdauer mitfinanzieren müssen.

SRF 4 News, 19.7.2026, 14 Uhr;liea

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