Worum geht es? Knallendes Feuerwerk soll in der Schweiz verboten werden. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat neuen Bestimmungen zur Einfuhr und zur Verwendung von Feuerwerk zugestimmt. Dafür soll das national geltende Sprengstoffgesetz geändert werden. Auslöser der Verschärfungen ist die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)». Weil diese gemäss Umfragen in der Bevölkerung einen grossen Rückhalt geniesst, hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag dazu ausgearbeitet.
Was ist neu? Feuerwerkskörper, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen, sollen verboten werden. Weiter wollen beide Räte, dass die Einfuhr von Wunderkerzen, Tortenfontänen, Tischbomben und anderem Kleinfeuerwerk auf 2.5 Kilogramm pro Tag und Person beschränkt wird. Für den Import von grösseren und gefährlicheren Feuerwerkskörpern braucht es eine Bewilligung.
Was bleibt unverändert? Keine Verschärfungen soll es bei der Ausweispflicht geben. Einen Ausweis braucht es weiterhin nur für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände, die für industrielle, technische oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Auch eine kantonale Bewilligungspflicht für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, ist vom Tisch.
Welche Produkte sind nicht betroffen? Feuerwerkskörper mit optischen Effekten sind von den Verschärfungen nicht betroffen. Ebenso legal ist das Abbrennen von Feuerwerk, das eine sehr geringe Gefahr darstellt und einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugt. Der Bundesrat wird die Details in einer Verordnung regeln. Beliebte Feuerwerkskörper wie Vulkane, die in der Regel als wenig störend empfunden werden, sollen weiterhin gezündet werden können.
Was passiert mit dem 1.-August-Feuerwerk? Feuerwerk zum Nationalfeiertag soll weiterhin möglich bleiben. Das Parlament betonte während der Debatten, dass in der Bevölkerung verankerte Festbräuche bewahrt werden sollen. Die Kantone und Gemeinden können weiterhin autonom darüber entscheiden. Konkret können sie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zeitlich und örtlich auf bestimmte Anlässe beschränken, an zusätzliche Bedingungen knüpfen oder gänzlich verbieten.
Was gilt bei Feuerwerk in Innenräumen? Im Nachgang zur Brandkatastrophe von Crans-Montana prüfte die zuständige Ständeratskommission ein Verbot von Feuerwerkskörpern in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Weil am 1. April in allen Kantonen ein solches Verbot bereits in Kraft getreten ist, wurden Regelungen im Bundesrecht hinfällig.
Kommen weitere Verschärfungen hinzu? Das ist noch offen. Falls die Urheber der Feuerwerksinitiative ihr Begehren zurückziehen, bleibt es bei den vom Parlament beschlossenen Änderungen. Würde die Initiative zur Abstimmung kommen und diese angenommen, müsste das Parlament wohl weitergehende Einschränkungen für den Verkauf und die Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper umsetzen.