- Die Bundeskanzlei hat nach dem Unterschriftenskandal 2024 den versprochenen Verhaltenskodex präsentiert.
- Verschiedene Akteure, die an Unterschriftensammlungen beteiligt sind, können sich diesem anschliessen.
- Ziel sei es, die Integrität dieser Sammlungen mittel- und längerfristig zu stärken.
Der Kodex richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, wie die Verantwortlichen in einer Medienmitteilung schreiben. Dazu gehören Initiativ- und Referendumskomitees, Organisationen, die Unterschriften sammeln, politische Parteien sowie Interessenverbände. Vertreterinnen und Vertreter aus diesen Bereichen hatten den Verhaltenskodex nach Bekanntwerden des Unterschriftenskandals im Jahr 2024 ausgearbeitet. Anschliessend ging er in die Konsultation – welche nun abgeschlossen ist.
Der Kodex soll dazu beitragen, Missbrauch bei Unterschriftensammlungen zu reduzieren. Zudem sollen sie die Aufdeckung von rechtswidrigen oder unlauteren Praktiken erleichtern. So solle zum Beispiel bei kommerziell gesammelten Unterschriftenlisten eine Rückverfolgbarkeit garantiert werden. Der Beitritt zum Kodex ist freiwillig. Ob er wirksam sein werde, hänge von den Komitees ab. Wenn sie die Standards und Praktiken umsetzten, werde die Integrität von Unterschriftensammlungen erhöht.
Bund: Anzahl Verdachtsfälle jüngst markant gesunken
Die Bundeskanzlei betont in einem Communiqué zur Lancierung, dass der Zugang zu Unterschriftensammlungen weiterhin «niederschwellig» bleiben solle. Der freiwillige Kodex beschreite «einen Mittelweg zwischen dem Verzicht auf zusätzliche Massnahmen und der Forderung nach schärferen Massnahmen».
Die Bilanz der bereits getroffenen Massnahmen sei vorläufig positiv, teilt die Bundeskanzlei mit. Die Zahl der Verdachtsfälle sei in den vergangenen Monaten markant gesunken. Anfang 2024, als die Zahl der Verdachtsfälle anstieg, hatte der Bund die Kontrolle der eingereichten Unterschriftenlisten verschärft und die Sensibilisierung von Komitees und Behörden verstärkt.