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Freiwillige Massnahmen Bund lanciert neuen Verhaltenskodex nach Unterschriftenskandal

  • Die Bundeskanzlei hat nach dem Unterschriftenskandal 2024 den versprochenen Verhaltenskodex präsentiert.
  • Verschiedene Akteure, die an Unterschriftensammlungen beteiligt sind, können sich diesem anschliessen.
  • Ziel sei es, die Integrität dieser Sammlungen mittel- und längerfristig zu stärken.

Der Kodex richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, wie die Verantwortlichen in einer Medienmitteilung schreiben. Dazu gehören Initiativ- und Referendumskomitees, Organisationen, die Unterschriften sammeln, politische Parteien sowie Interessenverbände. Vertreterinnen und Vertreter aus diesen Bereichen hatten den Verhaltenskodex nach Bekanntwerden des Unterschriftenskandals im Jahr 2024 ausgearbeitet. Anschliessend ging er in die Konsultation – welche nun abgeschlossen ist.

Das ist der Unterschriftenskandal

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Im Jahr 2024 haben sich Meldungen zu möglicherweise gefälschten Unterschriften verdichtet. Im September 2024 hat eine Recherche der Tamedia-Zeitungen dann das mutmassliche Ausmass der Fälschungen publik gemacht.

Kommerzielle Anbieter für Unterschriftensammlungen sollen im grossen Stil Unterschriften gefälscht haben. Gefälschte Unterschriften wurden gemäss der Recherche bei rund einem Dutzend Initiativen gefunden. Besonders ausgeprägt scheint das Problem in der Westschweiz. Viele Sammelorganisationen haben ihren Sitz im Kanton Waadt. Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen mehrere Strafanzeigen eingereicht.

Der Kodex soll dazu beitragen, Missbrauch bei Unterschriftensammlungen zu reduzieren. Zudem sollen sie die Aufdeckung von rechtswidrigen oder unlauteren Praktiken erleichtern. So solle zum Beispiel bei kommerziell gesammelten Unterschriftenlisten eine Rückverfolgbarkeit garantiert werden. Der Beitritt zum Kodex ist freiwillig. Ob er wirksam sein werde, hänge von den Komitees ab. Wenn sie die Standards und Praktiken umsetzten, werde die Integrität von Unterschriftensammlungen erhöht.

Bund: Anzahl Verdachtsfälle jüngst markant gesunken

Die Bundeskanzlei betont in einem Communiqué zur Lancierung, dass der Zugang zu Unterschriftensammlungen weiterhin «niederschwellig» bleiben solle. Der freiwillige Kodex beschreite «einen Mittelweg zwischen dem Verzicht auf zusätzliche Massnahmen und der Forderung nach schärferen Massnahmen».

Nahaufnahme von Händen, die Dokumente unterschreiben.
Legende: Wer dem Verhaltenskodex beitritt, verpflichtet sich zur Einhaltung bestimmter Standards und guter Praktiken. Shutterstock

Die Bilanz der bereits getroffenen Massnahmen sei vorläufig positiv, teilt die Bundeskanzlei mit. Die Zahl der Verdachtsfälle sei in den vergangenen Monaten markant gesunken. Anfang 2024, als die Zahl der Verdachtsfälle anstieg, hatte der Bund die Kontrolle der eingereichten Unterschriftenlisten verschärft und die Sensibilisierung von Komitees und Behörden verstärkt.

Bundeshaus-Korrespondentin: Aufwärts-Spirale als Mittelweg

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Christine Wanner ordnet den neu entstandenen Verhaltenskodex ein, der nach einer mehrjährigen Debatte ausgearbeitet wurde:

«Unterschriften-Listen dürfen nicht kopiert oder gespeichert werden, die Sammel-Methoden dürfen nicht aggressiv oder unlauter sein – das und mehr steht im neuen Verhaltens-Kodex. Er ist freiwillig für alle, die für Volksinitiativen oder Referenden Unterschriften sammeln. Dieses Vorgehen sei zahnlos, erhoben sich früh kritische Stimmen. Vielmehr müssten kommerzielle Anbieter verboten, die Gesetze präzisiert werden. Doch die Bundeskanzlei geht den Mittelweg, wie sie selbst schreibt: Kodex, Transparenz, bessere Kontrollen, Meldeverfahren – quasi eine «Aufwärts-Spirale».

Ob das gegen dreistes Vorgehen reicht? Die Kontrollen haben sich verbessert, melden Organisationen und Gemeinden. Das bedeutet: Unstimmige Angaben fallen auf und im Zweifelsfall werden Unterschriften nicht anerkannt. Beim Einreichen von Initiativen mit wenig über den geforderten 100'000 Unterschriften zittern Komitees, ob sie die nötige Anzahl tatsächlich erreicht haben.

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SRF4 News, 26.03.2026, 11 Uhr ; 

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