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Geflügelpest in der Schweiz So schützen Sie Ihre Hühner vor der Vogelgrippe

Im November sind in der Schweiz weitere Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die entsprechende Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Aviären Influenza (AI) angepasst und insbesondere auch die Ufer aller grossen Seen und Flüsse im Schweizer Mittelland in einem drei Kilometer breiten Streifen zum Beobachtungsgebiet erklärt. Fünf Tipps zur Prävention.

Unterschied Kontroll- und Beobachtungsgebiet

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Ein Kontrollgebiet ist der unmittelbare Umkreis um den Fundort eines vogelgrippepositiven Wildvogels. Es gilt als Hochrisikobereich für nahegelegene Geflügelhaltungen und wird vom zuständigen Veterinäramt festgelegt. In diesem Gebiet gelten besonders strenge Vorgaben für alle Geflügelhalterinnen und -halter.

Ein Beobachtungsgebiet schliesst sich räumlich an das Kontrollgebiet an und umfasst einen grösseren Bereich. Hier gelten die Biosicherheits- und Haltungsmassnahmen verpflichtend nur für Geflügelhaltungen mit mindestens 50 Tieren. Kleinere Bestände müssen die Massnahmen zwar nicht zwingend einhalten, deren Umsetzung wird jedoch dringend empfohlen.

Quelle: Dr. Astrid Hollberg, Kantonstierärztin Thurgau

1. Gesicherter Aussenbereich

Geflügelhalterinnen und -halter sollen ihr Hausgeflügel so schützen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Das kann auf verschiedene Weise geschehen: Entweder wird der Auslauf auf einen geschlossenen Bereich begrenzt, sodass die Tiere draussen nur innerhalb eines gesicherten Bereichs unterwegs sind. Alternativ können Zäune oder Netze mit engmaschigen Öffnungen (maximal 4 Zentimeter) dafür sorgen, dass Wildvögel nicht zu Wasserstellen oder Ausläufen gelangen.

Maschendrahtzaun neben Holzgebäude.
Legende: Drei Hühner einer privaten Haltung in Neukirch TG gelangen durch dieses Netz vom Stall nach draussen. SRF/Karin Kobler

2. Kontrollierter Innenbereich

Eine weitere Möglichkeit ist, das Geflügel vollständig in einem geschlossenen Stall oder einem anderen sicheren Haltungssystem zu halten, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben. Der Innenbereich dient damit als kontrollierbarer Schutzraum, wenn der Aussenbereich nicht ausreichend gesichert werden kann.

3. Getrennte Haltung verschiedener Geflügelarten

Hühnervögel sollten von Gänsevögeln (Beispiel: Ente) und Laufvögeln (Beispiel: Strauss) getrennt gehalten werden. Durch die Trennung lässt sich das Risiko einer Ansteckung unter den Tieren deutlich reduzieren und die Ausbreitung des Virus innerhalb des Bestands verhindern.

4. Verantwortungsbewusste Hygiene

Wer den Stall betritt, trägt ausschliesslich Kleidung und Schuhe, die nur für die Arbeit in der Geflügelhaltung verwendet und regelmässig gewaschen beziehungsweise gereinigt werden. Zudem sollen alle Personen vor dem Betreten und nach Abschluss der Arbeiten die Hände gründlich waschen und desinfizieren.

5. Strikte Besucherregeln

Um das Virus über Personen oder Geräte nicht in die Hausgeflügelhaltung einzuschleppen, ist der Zutritt auf das unbedingt notwendige Personal zu beschränken. Trotz dieser Vorsichtsmassnahme ist zu betonen, dass die derzeit zirkulierenden Virustypen für Menschen grundsätzlich nicht gefährlich sind, so Robert Hess, Leiter des Veterinäramts des Kantons Thurgau. «Es müsste zu einem intensiven Kontakt kommen, bis eine Infektion denkbar ist», so Hess.

Tipps für Hobbyhaltende zum Herunterladen

Regionaljournal Ostschweiz, 18.11.2025, 17:30 Uhr ; 

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