Was hat das Parlament bezüglich Mindestlöhnen entschieden? Von Branchen ausgehandelte Mindestlöhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV) können kantonale Mindestlöhne künftig übersteuern. Diesem Vorhaben hat nach dem Nationalrat jetzt auch der Ständerat zugestimmt, gegen den Willen der Linken und des Bundesrats. Weil sich die beiden Räte in Detailfragen noch uneinig sind, geht das Geschäft nochmals zurück an den Nationalrat. Die Linke drohte zudem bereits mit einem Referendum.
Was soll sich damit konkret bei den Mindestlöhnen ändern? Heute können GAV nur als allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie Gesetzen von Bund und Kantonen nicht widersprechen. Dabei bedeutet «allgemeinverbindlich», dass ein GAV für eine ganze Branche oder einen Beruf gilt – auch wenn die Angestellten nicht Mitglied im Verband sind, der den GAV abschliesst. Diese Verträge regeln neben Löhnen unter anderem auch Ferien oder Lohnfortzahlungen bei Krankheit. Neu sollen solche Verträge Vorrang bekommen vor gesetzlichen Mindestlöhnen. Eine Gemeinde oder ein Kanton kann also keinen höheren Mindestlohn durchsetzen, als der im allgemeinverbindlichen GAV festgelegte Mindestlohn.
Was sind die Argumente der Mehrheit für diese Übersteuerung? Laut der Mehrheit des Ständerats kommen Sozialpartnerschaften durch Mindestlohnvorgaben von Kantonen und Gemeinden zunehmend unter Druck. Mehrheitssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) sprach von einem «Flickenteppich». Wenn also einzelne Kantone oder Städte andere Löhne bestimmen, dann stimme das nicht mehr mit dem für die Branche oder den Beruf ausgehandelten Paket überein. Es brauche deshalb gesetzliche Leitplanken.
Was waren die Argumente gegen das Geschäft? Der Bundesrat sowie eine Minderheit waren gegen die Vorlage. Sie greife in die Kompetenz der Kantone ein und verletze die Verfassung, stellte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) fest. Und sie wolle demokratische Entscheide in Kantonen oder Gemeinden für Mindestlöhne übersteuern. «Das ist demokratiepolitisch hoch problematisch.» Der Bundesrat könne die Vorlage nicht unterstützen, sagte auch Wirtschaftsminister und Bundespräsident Guy Parmelin. Eine Allgemeinverbindlichkeit eines GAV sei kein Gesetz, sondern ein Verwaltungsakt, und damit nicht demokratisch legitimiert. 25 Kantone hätten die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt.
Wie geht es weiter für Kantone, die bereits Mindestlöhne festgelegt haben? Damit in Kantonen, in denen schon Mindestlöhne festgelegt wurden, keine Lohnsenkungen drohen, hält der Ständerat aber fest: Mindestlöhne im allgemeinverbindlich erklärten GAV treten erst dann in Kraft, wenn diese den bereits im Kanton festgelegten Mindestlohn übersteigen. «Wer heute zu kantonalem Mindestlohn arbeitet, soll nicht schlechtergestellt werden», stellt er klar. Das gilt jedoch nur für Genf und Neuenburg: In Basel-Stadt, im Tessin und im Kanton Jura gibt es zwar auch Mindestlöhne. Sie haben jedoch bereit festgelegt, dass allgemeinverbindliche GAV Vorrang haben.