- Die Jugendbande «Wolfsrudel» sabotierte in Rheinfelden mutmasslich das Glasfaserkabelnetz und beging zwischen Februar 2022 und Mai 2024 mutmasslich etliche weitere Straftaten.
- Der vermutliche Haupttäter ist seit Mai 2024 in Haft.
- Die Gerichtsverhandlung soll im Frühling diesen Jahres stattfinden.
- Die Aargauer Justiz arbeite in diesem Fall zu langsam, hielt das Bundesgericht fest. Doch der Beschuldigte bleibt hinter Gittern.
Die Liste der Taten, die man der Bande zur Last legt, ist lang. Es geht zum Beispiel um Sachbeschädigung, versuchte Erpressung, Brandstiftung, Hausfriedensbruch, strafbare Vorbereitungen für einen Raub oder den Versuch, eine Zugsentgleisung zu verursachen.
Im Dezember 2023 sollen sie in Rheinfelden gleich mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten haben. Dabei fiel die Versorgung mit Internet, Telefon und Kabelnetz wiederholt aus.
Für diese und weitere Taten im Zeitraum zwischen Februar 2022 und Mai 2024 soll eine Gruppe verantwortlich sein, die sich in einem Gruppenchat selbst als «Wolfsrudel» bezeichnet hatte. Gegen fünf junge Männer aus diesem «Wolfsrudel» hatte die Aargauer Staatsanwaltschaft im letzten Sommer Anklage erhoben.
Die mutmasslichen Täter sind in der Region Rheinfelden zu Hause, alle sind zwischen 19 und 20 Jahre alt. Insgesamt sollen sie einen Sachschaden von rund 400'000 Franken verursacht haben, die Akten zum Fall füllen bereits an die 30 Bundesordner. Dem Hauptbeschuldigten werden 41 Straftaten vorgeworfen.
Bundesgericht: Zu viel Zeit zwischen Anklage und Verhandlung
Aktuell geht allerdings es nicht um die Frage der Schuld oder der Unschuld, sondern um die Dauer der Haft für den Hauptbeschuldigten. Oder: Um den Zeitraum zwischen Anklage und Gerichtsverhandlung. Der mutmassliche Haupttäter befindet sich seit dem 6. Mai 2024 in Haft. Bis zu seiner Gerichtsverhandlung, welche zwischen Ende April und Juni dieses Jahres stattfinden soll, werden voraussichtlich etwa zwei Jahre verstrichen sein.
Zu lange, fand der Beschuldigte und forderte seine Entlassung aus der Haft. Mit seiner Beschwerde gelangte er schliesslich bis ans Bundesgericht. Dieses gab ihm nun teilweise recht. Zwischen Anklage und Hauptverhandlung dürften in solchen Fällen nicht mehr als sechs Monate verstreichen, befanden die Bundesrichter in Lausanne. Die Aargauer Justiz habe in diesem Fall das Beschleunigungsgebot verletzt.
Mildere Strafe wegen zu langer Wartezeit
Dass der Beschuldigte nun länger als rechtlich vorgesehen in Haft auf seinen Prozess warten muss, solle sich letztlich strafmildernd auswirken, so das Bundesgericht. Sprich: Bei einer möglichen Verurteilung müsste der junge Mann zum Beispiel weniger lang hinter Gittern bleiben, als es das Gesetz eigentlich vorsehen würde.
Das Bundesgericht hält darüber hinaus aber fest, dass weitere Verzögerungen in diesem Fall nicht akzeptabel seien und dass das Verfahren nun rasch zu einem Ende geführt werden müsse.
Mutmasslicher Täter muss hinter Gittern bleiben
Trotz der Rüge des Bundesgerichts an die Adresse der Aargauer Justiz soll der mutmassliche Haupttäter nicht aus der Haft entlassen werden. Zum einen, weil es bereits einen Termin für die Hauptverhandlung gibt, zum anderen, weil der junge Mann dringend tatverdächtig sei und zudem Wiederholungsgefahr bestehe. Dennoch gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.