- Der Brandstifter vom Solothurner Wasseramt wird auch vom Solothurner Obergericht schuldig gesprochen.
- Das Obergericht verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sieben Monaten.
- Der 36-Jährige hatte laut Urteil im Jahr 2022 zwölf Brände gelegt.
- Auch vor zweiter Instanz ist der ehemalige Feuerwehrmann nicht geständig und beteuert seine Unschuld.
Vor dem Solothurner Obergericht stand ein heute 36-jähriger Mann. Dem ehemaligen Feuerwehrmann wird vorgeworfen, für zwölf Brände in der Solothurner Region Wasseramt verantwortlich zu sein. Ein Geständnis gibt es bis heute nicht und der Mann wurde auch nie auf frischer Tat ertappt. Damit kam es vor dem Obergericht zum Indizienprozess.
Seine Haftstrafe hat der 36-Jährige bisher noch nicht angetreten. Stattdessen lebt er in Freiheit, wird mit einer Fussfessel überwacht und darf keinen Alkohol konsumieren. Vor Obergericht erzählt der Angeklagte, dass er weiterhin Vollzeit arbeite. Die Situation sei für ihn sehr belastend. Aber seine Familie und sein Lebenspartner stünden hinter ihm.
Magere Indizien oder erdrückende Beweise?
Der Mann beteuerte vor Obergericht erneut seine Unschuld. «Ich war es nicht», sagte der 36-Jährige immer wieder. Sein Verteidiger bezeichnete die gesammelten Beweise als «mageres Häufchen» und forderte einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft sah das anders und sprach erneut von «erdrückenden und glasklaren Beweisen». Dazu zählen unter anderem DNA-Spuren und Handydaten des Angeklagten. Demnach befand er sich bei mehreren Bränden vor Ausbruch des Feuers in der Nähe des Tatorts, später half er jeweils beim Löscheinsatz.
Obergericht bestätigt Urteil der Vorinstanz
Das Solothurner Obergericht verurteilt den 36-Jährigen wegen mehrfacher versuchter und qualifizierter Brandstiftung, Tierquälerei und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sieben Monaten. Qualifizierte Brandstiftung, weil bei drei Bränden auch Menschen hätten zu Schaden kommen können. Tierquälerei, weil zehn Schafe bei einem der Brände ums Leben kamen.
Brandserie im Solothurner Wasseramt
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Bild 1 von 5. Der Schopf der Familie Hängärtner in Kriegstetten brannte 2022. Ebenso Waldhäuser, ein Geräteunterstand, eine Schreinerei und ein Schulhaus. Bildquelle: zvg / Kantonspolizei Solothurn.
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Bild 2 von 5. Bei der Firma Guttamafix in Obergerlafingen brach ein Brand aus. Bildquelle: zvg / Kantonspolizei Solothurn.
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Bild 3 von 5. Das Vereinshaus des Natur- und Vogelschutzvereins Halten ging in Flammen auf. Bildquelle: zvg / Kantonspolizei Solothurn.
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Bild 4 von 5. Die Brände (hier erneut das Vereinshaus des Naturschutzvereins Halten) verunsicherten die Bevölkerung. Es brannte fast immer am Wochenende. Bildquelle: zvg / Kantonspolizei Solothurn.
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Bild 5 von 5. Das Clubhaus der Hornussergesellschaft in Halten wurde ebenfalls Opfer eines Brandes. Bildquelle: zvg / Kantonspolizei Solothurn.
Die Kette der Indizien zeige deutlich, dass der Angeklagte die Brände gelegt habe, betont der Richter. «Würde man die Brände einzeln betrachten, wäre der Fall nicht so klar. Aber als Serie lassen die Indizien keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten.» Die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung könnten das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Frage nach Motiv bleibt ungeklärt
Die Brandserie im Wasseramt versetzte die Menschen in der Region vor vier Jahren in Angst. Wöchentlich brannte es in den Gemeinden südlich der Stadt Solothurn – in Wald- und Clubhäusern, in einer Lagerhalle oder auch in einem Schulhaus. Es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe.
Trotz des zweiten Schuldspruchs bleibt die Frage nach dem Motiv offen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte in einer persönlichen Krise steckte und Gefühle für einen anderen Feuerwehrmann hegte. Durch die Brände soll er seine Nähe gesucht haben. Der Richter am Solothurner Obergericht sagte dazu: «Die Frage nach dem Warum bleibt offen.»