Die Forderung: Rund 2,7 Millionen Franken Schadenersatz und Genugtuung – so viel wollte der sogenannte «Metro-Mörder» bei seiner Klage im Dezember 2023. Er klagte beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gegen seine Haftstrafe. Diese hatte keine ausreichende Rechtsgrundlage.
Heute gaben die Aargauer Gerichte bekannt: Der Mann und der Kanton seien sich einig geworden. Es gibt 175’000 Franken Genugtuung für den verurteilten Mörder.
Die Vorgeschichte: Im Winter 2008 vergewaltigt und tötet der damals 17-Jährige eine Sexarbeiterin im Sexclub «Metro» in Aarau. Der Mann wird nach dem dann geltenden Jugendstrafrecht zur maximalen Strafe von vier Jahren verurteilt. Im Jahr 2012 hätte er freikommen müssen.
Nach dem Absitzen der Strafe wird der Täter aber nicht freigelassen – sondern fürsorgerisch untergebracht. Der Mann sei immer noch zu gefährlich, seine Haft wird deshalb Jahr für Jahr verlängert.
Das Problem bei der Rechtsprechung: Die Behörden griffen für den «Metro-Mörder» zu einem Trick. Sie ordneten eine fürsorgerische Unterbringung an. Fürsorgerische Massnahmen dürften aber eigentlich nur für Menschen, angeordnet werden, die sich selbst gefährden. Der Täter sei aber hochgefährlich – für andere, das zeigte ein Gutachten damals.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam im April 2019 darum zum Schluss, dass die Rechtsgrundlage ungenügend sei. Der Mann wurde sieben Jahre ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Seit Juli 2025 können Mörder direkt im Anschluss an eine Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verwahrt werden – damals aber noch nicht.
Das sagt der «Metro-Mörder» zur Entschädigung: Auch wenn sie vor Gericht vermutlich eine bessere Entschädigung hätten erreichen können, habe sein Mandant sich dagegen entschieden, sagt der Anwalt des «Metro-Mörders» heute gegenüber SRF. Der Fall sei sehr belastend gewesen. Darum hätte er sich entschieden, sich mit dem Kanton zu einigen – und den Fall nicht vor Gericht zu ziehen.
Das passiert mit dem Geld: Von den 175’000 Franken werde wohl nicht viel übrig bleiben, sagt der Anwalt weiter. Sein Mandant müsse nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten begleichen und habe auch noch Schulden. Der Mann hat heute einen Berufsabschluss und arbeitet in einem handwerklichen Beruf. Sein Mandant wolle nun endlich einen Schlussstrich ziehen und den Fall hinter sich lassen, sagt sein Anwalt.
Das sagt der Kanton: Die Initiative für die aussergerichtliche Einigung mit dem Täter kam, laut dem Anwalt des Täters, vom Kanton. Wieso der Kanton diesen Weg einschlug und den Fall nicht vor Gericht verhandeln liess, dazu nimmt der Kanton heute keine Stellung. Und auch darüber, wie die Einigung mit dem «Metro-Mörder» zustande kam, schweigen die Behörden.
Die Versicherung bezahlt: Die Entschädigung für den heute 35-Jährigen kommt nicht aus der Staatskasse. Der Kanton habe für Staatshaftungsfälle eine Haftpflichtversicherung. Die Entschädigungskosten werden also von einer Versicherung übernommen. Und diese Versicherung sei bei den Einigungsgesprächen mit am Tisch gesessen, schreiben die Behörden. Die 175’000 Franken werden also nicht von den Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern berappt.