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Kanton und Mörder einigen sich 175’000 Franken Entschädigung für «Metro-Mörder» aus dem Aargau

Sieben Jahre sass der sogenannte «Metro-Mörder» zu Unrecht im Gefängnis. Nun wird er entschädigt.

Die Forderung: Rund 2,7 Millionen Franken Schadenersatz und Genugtuung – so viel wollte der sogenannte «Metro-Mörder» bei seiner Klage im Dezember 2023. Er klagte beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau gegen seine Haftstrafe. Diese hatte keine ausreichende Rechtsgrundlage.

Ein zweistöckiges Gebäude mit dem Schild 'café métro' und Fahrrädern daneben.
Legende: Der Mann hat 2008 im ehemaligen Bordell «Metro» in Aarau eine Sexarbeiterin umgebracht. SRF

Heute gaben die Aargauer Gerichte bekannt: Der Mann und der Kanton seien sich einig geworden. Es gibt 175’000 Franken Genugtuung für den verurteilten Mörder.

Die Vorgeschichte: Im Winter 2008 vergewaltigt und tötet der damals 17-Jährige eine Sexarbeiterin im Sexclub «Metro» in Aarau. Der Mann wird nach dem dann geltenden Jugendstrafrecht zur maximalen Strafe von vier Jahren verurteilt. Im Jahr 2012 hätte er freikommen müssen.

Ausführliche Chronologie des Falles

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2008 Der minderjährige Täter vergewaltigt und ermordet in Aarau eine Prostituierte. Fünf Tage später wird er verhaftet und tritt den vorzeitigen Strafvollzug an.

2011 Ein Jugendgericht verurteilt ihn zu vier Jahren Gefängnis. Es ist die Höchststrafe gemäss Jugendstrafrecht.

2012 Das Bezirksamt Lenzburg verfügt einen fürsorgerischen Freiheitsentzug, weil der Mann laut Gutachten gefährlich sei.

2012 bis 2016 Der junge Mann kämpft gegen den jährlich verlängerten Freiheitsentzug. Auch das Bundesgericht muss sich mehrmals mit dem Fall auseinandersetzen. Die höchsten Richter des Landes stellen zwar fest, dass das Gefängnis nicht der optimale Ort ist. Mangels Alternativen bleibt er jedoch in der JVA Lenzburg.

2018 Der Täter wird von Lenzburg in eine Institution in Zürich verlegt. Dort wird er eng betreut.

2019 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass der Mörder freigelassen werden muss. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für den fürsorgerischen Freiheitsentzug, das sei ein Verstoss gegen die Menschenrechte. Der Mann soll zudem eine Genugtuung und eine Entschädigung von insgesamt 32’000 Euro erhalten.

2019 Das Bezirksgericht Lenzburg lässt den Prostituiertenmörder frei. Er habe sich gut entwickelt, heisst es offiziell.

2020 Der Mann fordert weitere Entschädigungen, da der EGMR aus formalen Gründen nur eines der zu viel verbüssten Haftjahre behandelt hat. Doch das Bundesgericht lehnt ab. Man könne die früheren rechtskräftigen Urteile zur Verlängerung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs nicht so einfach aufheben.

2026 Das Aargauer Verwaltungsgericht entscheidet über die Staatshaftungsklage des verurteilten Mörders: Der Kanton müsse ihm eine Genugtuung für einen rechtswidrigen fürsorgerischen Freiheitsentzug bezahlen. Forderungen nach Schadenersatz für entgangenen Lohn lehnte das Gericht hingegen ab.

2026 Das Bundesgericht sistiert das Verfahren, weil der Prostituiertenmörder mit dem Kanton Vergleichsverhandlungen führt.

2026 Der Kanton und der Verurteilte einigen sich auf eine Genugtuung von 175’000 Franken.

Nach dem Absitzen der Strafe wird der Täter aber nicht freigelassen – sondern fürsorgerisch untergebracht. Der Mann sei immer noch zu gefährlich, seine Haft wird deshalb Jahr für Jahr verlängert.

Das Problem bei der Rechtsprechung: Die Behörden griffen für den «Metro-Mörder» zu einem Trick. Sie ordneten eine fürsorgerische Unterbringung an. Fürsorgerische Massnahmen dürften aber eigentlich nur für Menschen, angeordnet werden, die sich selbst gefährden. Der Täter sei aber hochgefährlich – für andere, das zeigte ein Gutachten damals.

Moderne Glas- und Metallgebäude mit grossen runden Strukturen.
Legende: Keine Rechtsgrundlage für sieben Jahre Haft – zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im April 2019. Keystone/Christian Beutler

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam im April 2019 darum zum Schluss, dass die Rechtsgrundlage ungenügend sei. Der Mann wurde sieben Jahre ohne Rechtsgrundlage eingesperrt. Seit Juli 2025 können Mörder direkt im Anschluss an eine Haftstrafe nach Jugendstrafrecht verwahrt werden – damals aber noch nicht.

Das sagt der «Metro-Mörder» zur Entschädigung: Auch wenn sie vor Gericht vermutlich eine bessere Entschädigung hätten erreichen können, habe sein Mandant sich dagegen entschieden, sagt der Anwalt des «Metro-Mörders» heute gegenüber SRF. Der Fall sei sehr belastend gewesen. Darum hätte er sich entschieden, sich mit dem Kanton zu einigen – und den Fall nicht vor Gericht zu ziehen.

Verschlossenes Tor mit Maschendrahtzaun vor einem Gebäude.
Legende: Zeitweilig war der «Metro-Mörder» in der JVA Lenzburg inhaftiert. Dafür wird er nun eine Entschädigung erhalten. Keystone/Steffen Schmidt

Das passiert mit dem Geld: Von den 175’000 Franken werde wohl nicht viel übrig bleiben, sagt der Anwalt weiter. Sein Mandant müsse nämlich die Gerichts- und Anwaltskosten begleichen und habe auch noch Schulden. Der Mann hat heute einen Berufsabschluss und arbeitet in einem handwerklichen Beruf. Sein Mandant wolle nun endlich einen Schlussstrich ziehen und den Fall hinter sich lassen, sagt sein Anwalt.

Das sagt der Kanton: Die Initiative für die aussergerichtliche Einigung mit dem Täter kam, laut dem Anwalt des Täters, vom Kanton. Wieso der Kanton diesen Weg einschlug und den Fall nicht vor Gericht verhandeln liess, dazu nimmt der Kanton heute keine Stellung. Und auch darüber, wie die Einigung mit dem «Metro-Mörder» zustande kam, schweigen die Behörden.

Die Versicherung bezahlt: Die Entschädigung für den heute 35-Jährigen kommt nicht aus der Staatskasse. Der Kanton habe für Staatshaftungsfälle eine Haftpflichtversicherung. Die Entschädigungskosten werden also von einer Versicherung übernommen. Und diese Versicherung sei bei den Einigungsgesprächen mit am Tisch gesessen, schreiben die Behörden. Die 175’000 Franken werden also nicht von den Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern berappt.

Regionaljournal Aargau/Solothurn, 29.7.2026, 12.03 Uhr ; 

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