Aussenminister Ignazio Cassis betont es unermüdlich: Die Schweiz stehe jederzeit als Gaststaat für Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine zur Verfügung. Vor rund einem Jahr hatte sich auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für ein Treffen zwischen Wladimir Putin und Wolodimir Selenski in Genf ausgesprochen. Doch der internationale Strafgerichtshof in Den Haag sucht Russlands Präsidenten wegen Kriegsverbrechen per Haftbefehl. Die Schweiz als Vertragsstaat des Gerichts müsste Putin bei seiner Ankunft festnehmen und ausliefern.
Jetzt zeigt sich: Die Schweiz hat beim Strafgerichtshof sondiert, ob sie den Haftbefehl für Putin für die Dauer von Friedensverhandlungen aussetzen dürfe. Diese Woche hat der Gerichtshof seine Antwort vorgelegt. Sie dürfte Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten wenig freuen.
Die drei Richter der zuständigen Vorverfahrenskammer in Den Haag sind deutlich: Friedensverhandlungen allein reichen nicht, damit ein Vertragsstaat den russischen Präsidenten unbehelligt einreisen lassen darf. Nur eine Ausnahme lassen die Richter zu: Würde die UNO zu einer Friedenskonferenz einladen, könnte der Haftbefehl unter Umständen ausgesetzt werden.
«Spielraum eingeengt»
Das Verdikt aus Den Haag habe Folgen für die Schweiz, sagt Laurent Goetschel, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Basel und Direktor der Friedensstiftung Swisspeace: «Dieser Bescheid engt den Handlungsspielraum der Schweiz ein.» Es werde schwieriger, die Schweiz als Gaststaat für hochrangige Verhandlungen im Ukrainekrieg zu positionieren.
Goetschel spricht von einem Dilemma: Einerseits wolle man den Krieg beenden. Andererseits wolle man Strafen für mutmassliche Kriegsverbrecher. «Wenn man Kriegsparteien bereits im Vornherein droht, dass sie verhaftet werden, ist deren Anreiz, an Verhandlungen mitzumachen, gering», so Goetschel.
Die Haltung des Strafgerichtshofs sieht Goetschel durchaus kritisch. Aus Sicht der internationalen Strafjustiz sei diese logisch, aus Sicht der Friedensförderung aber «nicht unbedingt die beste Lösung».
Was machen Cassis' Leute?
Was bedeutet das für die Schweiz? Würde der Bundesrat Wladimir Putin auch weiterhin an einem Schweizer Verhandlungstisch begrüssen? Weder das Aussendepartement noch das Bundesamt für Justiz antworten auf solche Fragen. Das Bundesamt für Justiz schreibt lediglich, der Bundesrat werde sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Die Bundesbehörden wollen nicht einmal bestätigen, dass die Schweiz in Den Haag um die Einschätzung zum Haftbefehl für Wladimir Putin angefragt hat. Der Gerichtshof selbst hat in der öffentlichen Version seiner Stellungnahme Hinweise auf den anfragenden Staat geschwärzt. Nach SRF-Recherchen aber ist es die Schweiz.
Experte rät: dranbleiben
Politikwissenschaftler Goetschel rät: Die Schweiz solle aktiv bleiben im Ukrainekonflikt. Verhandlungen begännen nie auf Ebene der Staatspräsidenten. Vertreter auf tieferer Stufe könne man weiterhin einladen.
Und sollte es am Ende doch zu einem Treffen der höchsten Repräsentanten kommen, könne die Schweiz versuchen, eine Deckung durch die UNO zu erhalten. Denn der Strafgerichtshof hat Spielraum signalisiert, falls die UNO zu Friedensverhandlungen einladen würde. Dieses Zugeständnis ist übrigens nach Ansicht von Rechtsexpertinnen und -experten alles andere als selbstverständlich.